Der Wettbewerbsschutzrat hat die Konzentration des Unternehmers Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG aus Österreich und Diners Club Adriatic d.d. aus Zagreb in seiner 77. Sitzung für zulässig erklärt. Diese Konzentration beinhaltet, dass die Erste Bank die Kontrolle über Diners Club erlangt, indem sie alle Anteile erwirbt, was den Wettbewerb im relevanten Markt in Kroatien nicht erheblich beeinträchtigen kann, wie von der AZTN angegeben.
Die Agentur hat im Rahmen der Aufsicht über die Verwendung der genehmigten Staatsgarantien für die Umstrukturierung der Werften 3. Maj, Kraljevica, Brodotrogir und Brodosplit festgestellt, dass die genannten Werften die genehmigten Staatsgarantien gemäß den Bedingungen und Verwendungszwecken aus dem Beschluss der Agentur vom 21. September 2006 nutzen. Das Aufsichtsverfahren wird von der Agentur im folgenden Zeitraum bis zum Ende der Umstrukturierungsperiode am 21. März 2007 fortgesetzt.
Der Rat hat ein Verfahren zur Bewertung des Kooperationsvertrags zwischen dem Unternehmer Viro Zuckerfabrik d.d. aus Virovitica und Pfeifer&Langen aus Köln, Deutschland, eingeleitet. Die Agentur wird feststellen, ob die Bedingungen für die individuelle Ausnahme des genannten Vertrags von der Anwendung der Bestimmungen des Wettbewerbsschutzgesetzes, die sich auf verbotene Vereinbarungen beziehen, erfüllt sind, und wird eine inhaltliche Entscheidung zu diesem Thema treffen.
