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Istraturist verliert Klage gegen die Nova Ljubljanska Banka

Istraturist Umag d.d. hat die Mitteilung erhalten, dass das Obergericht in Ljubljana seine Berufung abgelehnt und das Urteil des Bezirksgerichts in Ljubljana bestätigt hat, das das kroatische Unternehmen Istraturist Umag d.d. verurteilt hat, der Nova Ljubljanska Banka 47.736.038,60 SIT an Hauptschuld (ca. 1.473.000 Kuna) zu zahlen, zuzüglich Verzugszinsen.

Es wurde auch festgestellt, dass Istraturist Umag d.d. keinen Anspruch gegen die Nova Ljubljanska Banka in Höhe von 31.000.000,00 DEM hat, wie in der Mitteilung an die Zagreber Börse angegeben. Auf diese Weise behielt die Zagrebačka Banka den Anspruch von 31 Millionen DEM gegen den tatsächlichen Schuldner – die Ljubljanska Banka – und übertrug ihn an Istraturist, damit dieser diesen Anspruch mit seiner damals bestehenden Schuld gegenüber der Ljubljanska Banka verrechnen konnte. Die gesamte beschriebene Transaktion zielte darauf ab, die ausländische Verschuldung zu reduzieren und zumindest teilweise das Entstehen der kroatischen Staatsverschuldung auf der Grundlage der übertragenen ‚alten Devisensparguthaben‘ zu beseitigen.

Nach den später bekannten Ereignissen auf slowenischer Seite und der Gründung der Nova Ljubljanska Banka, die nur die Rechte, nicht aber die Verpflichtungen der ‚alten‘ Ljubljanska Banka übernahm, stellte die slowenische Seite den Anspruch von Istraturist und dessen Recht auf Verrechnung des Anspruchs in Frage. Dabei stützten sich die unteren slowenischen Gerichte auf slowenische Vorschriften, die den Einlegern der Ljubljanska Banka, Bürgern der ehemaligen SFRY (außer Bürgern Sloweniens!), keinen rechtlichen Schutz gewährten, aber in diesem speziellen Fall verweigerten sie der kroatischen Partei im Streit, Istraturist, sogar das Recht, ihre Schuld mit dem Anspruch von der Ljubljanska Banka zu verrechnen.

Istraturist Umag d.d. wird innerhalb der gesetzlichen Frist eine Revision beim Obersten Gerichtshof der Republik Slowenien gegen das Urteil der zweiten Instanz einlegen, aufgrund der falschen Auslegung der Verordnung der Regierung der Republik Kroatien über die Umwandlung der Deviseneinlagen der Bürger in die Staatsverschuldung der Republik Kroatien sowie aufgrund der falschen Auslegung der Bestimmungen des Verfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit der Republik Slowenien, auf dessen Grundlage der Schluss über die Existenz der aktiven Legitimität der Nova Ljubljanska Banka d.d. gezogen wird. Trotz der ungünstigen Entscheidung des Obergerichts in Ljubljana ist Istraturist Umag d.d. zuversichtlich, dass die gerichtlichen Verfahren positiv ausgehen werden, sowie dass die Prinzipien der Objektivität und Unparteilichkeit in der Rechtsprechung die Effektivität des Rechtssystems demonstrieren werden.