Die Warnungen von Wirtschaftsexperten, dass die wirtschaftlichen Bedingungen im Jahr 2009 keine Lohnerhöhungen zulassen, sind gerechtfertigt. Wenn der Mindestlohn auf 3.013 Kuna erhöht wird, wird die Lohnspanne sinken.
Verfasst von: mr. sc. Marija Zuber,
Beraterin und Redakteurin der Zeitschrift Buchhaltung und Finanzen
Seit dem 1. Juli 2008 ist das Mindestlohngesetz in Kraft, das erstmals den niedrigsten Preis für Arbeit in Kroatien gesetzlich geregelt hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es zuvor keine gesetzliche Regelung des niedrigsten Preises für Arbeit in Kroatien gab. Bis das Mindestlohngesetz in Kraft trat, wurde der niedrigste Preis für Arbeit durch einen Tarifvertrag geregelt, dessen Anwendung durch die Entscheidung des zuständigen Ministers auf alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, ausgeweitet wurde, und der Betrag des Mindestlohns war gleich dem niedrigsten Basisbetrag für die Zahlung von Beiträgen zur obligatorischen Rentenversicherung.
Das Mindestlohngesetz führte mehrere Neuerungen in die gesetzliche Regelung der Löhne ein. Der Begriff ’niedrigster Lohn‘ wurde durch ‚Mindestlohn‘ ersetzt, was durch die Notwendigkeit erklärt wurde, unsere Gesetzgebung mit den in den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und in den Richtlinien der Europäischen Union verwendeten Begriffen in Einklang zu bringen. Eine neue Methodik zur Bestimmung des Betrags des niedrigsten Preises für Arbeit und dessen Anpassung an die Bewegungen anderer wirtschaftlicher Indikatoren wurde eingeführt. Der Betrag des Mindestlohns wurde auf 39 Prozent des im vorhergehenden Kalenderjahr in Kroatien erzielten Durchschnittslohns festgelegt, sodass ab dem 1. Juli 2008 der Mindestlohn 2.747 Kuna pro Monat brutto beträgt. Obwohl das Arbeits- und Sozialrecht nicht der Harmonisierung in der Europäischen Union unterliegt, hat der Europäische Rat zahlreiche Richtlinien, Empfehlungen und Resolutionen angenommen, die darauf abzielen, die soziale Sicherheit in den Mitgliedstaaten zu erhöhen. Das Mindestlohngesetz steht im Einklang mit Kroatiens Ansatz zu diesen Zielen.
Recht auf Mindestlohn
Der Mindestlohn von 2.747 Kuna pro Monat ist der niedrigste Preis für Arbeit für einen Vollzeitbeschäftigten mit maximal 40 Stunden pro Woche. Für einen Teilzeitbeschäftigten wird der Mindestlohn im gleichen Verhältnis festgelegt.
Bußgelder für Arbeitgeber
Bis zu 100.000 Kuna für die Nichtzahlung des Mindestlohns
Eine wichtige Neuerung des Mindestlohngesetzes ist die Einführung von Bußgeldern für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern nicht mindestens den Mindestlohn zahlen. Bis Juli 2008 wurden Bußgelder nur für die Nichtzahlung von obligatorischen Beiträgen verhängt, und ab dem 1. Juli 2008 wurde ein Bußgeld für Arbeitgeber festgelegt, die ihren Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern nicht nachkommen. Für dieses Vergehen reicht die Geldstrafe für juristische Personen von 60.000 bis 100.000 Kuna, und für natürliche Personen von 7.000 bis 10.000 Kuna.
In Bezug auf den Mindestlohn für Vollzeitarbeit wird das Verhältnis der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstunden zu den vollen wöchentlichen Arbeitsstunden berücksichtigt. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise 20 Stunden pro Woche arbeitet, beträgt sein Mindestlohn die Hälfte des für die Vollzeitarbeit festgelegten Mindestlohns, d.h. 1.373,50 Kuna pro Monat. Das Recht auf einen Mindestlohn hängt nicht von der Komplexität der vom Arbeitnehmer ausgeführten Aufgaben oder von der Erfüllung einer bestimmten Norm ab. Es ist der Mindestpreis für Arbeit für Arbeitnehmer, die von jedem Arbeitgeber in Kroatien beschäftigt werden. Die gesetzliche Verpflichtung, einen Lohn von mindestens dem Mindestlohn zu zahlen, ist wichtig für jeden Arbeitnehmer, der aufgrund der Anwendung des Arbeitsvertrags, der Arbeitsvorschriften und/oder des Tarifvertrags, der den Arbeitgeber bindet, einen Lohn erhalten würde, der unter dem Mindestlohn liegt. Aufgrund des Prinzips der zwingenden Anwendung des für den Arbeitnehmer günstigsten Rechts gemäß Artikel 12 des Arbeitsgesetzes ist ein solcher Arbeitnehmer durch das rechtliche Institut des Mindestlohns geschützt.
Das Mindestlohngesetz hat eine Übergangsfrist von vier Jahren für drei Industriezweige festgelegt, in denen diese Wirtschaftszweige den Betrag des für Kroatien einheitlich festgelegten Mindestlohns schrittweise anwenden müssen. Dies sind die Textil-, Holzverarbeitungs- und Leder-Schuhindustrie. Für diese Tätigkeiten wurde der Mindestlohn ab dem 1. Juli 2008 auf 94 Prozent des für Kroatien festgelegten Mindestlohns festgelegt, der 2.582 Kuna pro Monat beträgt. Die Absicht des Gesetzgebers ist es, arbeitsintensive Tätigkeiten schrittweise anzupassen, damit der Anstieg der Arbeitskosten ihre Markt Wettbewerbsfähigkeit nicht zu sehr gefährdet.
