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Staatliche Beihilfe für die Umstrukturierung von Varteks genehmigt

Der Rat der Wettbewerbsbehörde (AZTN) hat die staatliche Beihilfe für die Umstrukturierung von Varteks genehmigt, die im Zeitraum von 2004 bis 2006 gewährt wurde, warnte jedoch gleichzeitig Varteks, dass Umstrukturierungsbeihilfen nur alle zehn Jahre gewährt werden können, berichtete die Agentur heute.

"Nämlich, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Republik Kroatien umzusetzen, das die Klage von Varteks bestätigte und die Wettbewerbsbehörde anordnete, eine neue Entscheidung in derselben Angelegenheit zu treffen, hat der AZTN-Rat einen Beschluss gefasst, der der Zustimmung zu den Entscheidungen der Regierung der Republik Kroatien, die staatliche Garantien enthalten, die staatliche Beihilfe für die Umstrukturierung von Varteks darstellen, erteilt," heißt es in der Erklärung der AZTN. Die Entscheidungen stehen im Einklang mit dem Gesetz über staatliche Beihilfen und beziehen sich auf staatliche Garantien zur Finanzierung der laufenden Geschäfte von Varteks zugunsten der Zagrebačka und Privredna Banken sowie der Kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vom 23. Dezember 2004 und 3. August 2006.

Darüber hinaus hat der AZTN-Rat der staatlichen Beihilfe für die Umstrukturierung zugestimmt, die in Krediten enthalten ist, die unter günstigeren Bedingungen zwischen Varteks und der Kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung abgeschlossen wurden, sowie der staatlichen Beihilfe, die Varteks in Form eines Zuschusses erhalten hat. Der Zuschuss wurde 2005 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Unternehmertum auf der Grundlage von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Verbesserung der Bedingungen in der Textil- und Leder-Schuhindustrie Kroatiens gewährt, heißt es in der Erklärung zu den Entscheidungen, die der Rat der Wettbewerbsbehörde bei einer Sitzung am Ende der letzten Woche getroffen hat. (H)