Die Kroatische Nationalbank (HNB) hat das Inkasso von Wechseln von den Konten der in Liquidation befindlichen Credo Bank durchgeführt und die Vollstreckung auf Anordnung der Finanzagentur (Fina) bis zur Höhe der verfügbaren Mittel vorgenommen, so die Zentralbank in einer Antwort auf eine Anfrage zu der heutigen Erklärung der Kroatischen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (Hanfa).
"In Bezug auf die von Hanfa in ihrer Erklärung erwähnten Zahlungen von Wechseln und Vollstreckungen hat die HNB das Inkasso von Wechseln und die Vollstreckung auf Anordnung von Fina bis zur Höhe der verfügbaren Mittel in Übereinstimmung mit den Gesetzen, die das Inkasso dieser Instrumente regeln, durchgeführt," erklärte die HNB. Hanfa stellt in ihrer Erklärung fest, dass, gemäß den ihr vorliegenden Informationen, "trotz der Sperrung der Konten durch die HNB, nach der Erlass der vorgenannten Entscheidungen und Urteile, das Inkasso von drei Wechseln in einem Gesamtbetrag zwischen acht und neun Millionen Kuna, die von zwei Banken und einer Investmentgesellschaft zur Einziehung eingereicht wurden, durchgeführt wurde, wodurch die verfügbaren Mittel vollständig von den Konten der Credo Bank 'entfernt' wurden."
Diese Zahlung umfasste auch Mittel, die nach Meinung von Hanfa von der Vollstreckung, Liquidation und Insolvenz der Bank hätten ausgenommen werden sollen, da sie die Mittel der Kunden der Investmentgesellschaft Abacus Brokers betreffen, die diese Mittel auf einem Sonderkonto (sogenanntes Konto Nr. 13) hielt.
"Diese Mittel sind nicht das Eigentum der Investmentgesellschaft, noch das Eigentum der Credo Bank, sondern das Eigentum der Kunden der Investmentgesellschaft und sollten daher, nach Einschätzung der Agentur, nicht dem Inkasso von Forderungen gegen die Credo Bank unterliegen, was durch diese Maßnahme völlig ignoriert wurde," erklärte Hanfa und erläuterte ihre Ansichten zu den Bestimmungen des Kapitalmarkgesetzes, insbesondere Artikel 42, Absatz 5.
Die HNB stellt fest, dass Artikel 42, Absatz 5 des Kapitalmarkgesetzes vorschreibt, dass das Geld und die Finanzinstrumente des Kunden nicht das Eigentum der Investmentgesellschaft sind, nicht in ihr Vermögen oder in die Liquidations- oder Insolvenzmasse eingehen und auch nicht der Vollstreckung in Bezug auf Forderungen gegen die Investmentgesellschaft unterliegen können.