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Ab dem 1. April 42.500 weitere Steuerzahler im Fiskalisierungssystem

Mit dem Beginn des Aprils beginnt die zweite Phase der Fiskalisierung, und Händler sowie Freiberufler, wie Anwälte, Notare, Ärzte, Tierärzte usw., treten in dieses System ein, wobei schätzungsweise 42.500 Steuerzahler betroffen sind.

Nämlich, gemäß dem Gesetz über die Fiskalisierung bei Bargeschäften, wird ab dem 1. April die Verpflichtung zur Fiskalisierung für Steuerzahler vorgeschrieben, die im Groß- und Einzelhandel, in der Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern tätig sind, sowie für Steuerzahler, die freiberufliche Tätigkeiten ausüben.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören insbesondere die selbständigen Tätigkeiten von Gesundheitsberufen, Tierärzten, Anwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, Ingenieuren, Architekten, Steuerberatern, Insolvenzverwaltern, Dolmetschern, Übersetzern, Tourismusfachleuten; selbständige Tätigkeiten von Wissenschaftlern, Schriftstellern, Erfindern sowie anderen ähnlichen Tätigkeiten, selbständige Lehrtätigkeiten, Bildungsaktivitäten; und selbständige Tätigkeiten von Journalisten, Künstlern und Sportlern.

Der Eintritt in das Fiskalisierungssystem bedeutet, dass sowohl Händler als auch Freiberufler einen Beleg ausstellen müssen, der durch das System der Steuerverwaltung gegangen ist, wenn sie Bargeld für ihre Waren oder Dienstleistungen von Bürgern, d.h. ihren Kunden und Klienten, einnehmen. Dieser Beleg muss vor dem Drucken zur Überprüfung an die Steuerverwaltung gesendet werden, und nachdem die Steuerverwaltung eine eindeutige Belegidentifikationsnummer (JIR) zugewiesen hat, kann der Beleg gedruckt werden.

Die Steuerverwaltung weist in ihren Anweisungen für Steuerzahler, die in die Fiskalisierung in der zweiten und dritten Phase eintreten, darauf hin, dass beispielsweise eine Kanzlei, die als Handelsgesellschaft tätig ist, in der dritten Phase, d.h. ab dem 1. Juli, mit der Fiskalisierung beginnen wird.

Die Kroatische Anwaltskammer (HOK) hatte einen Vorschlag beim Verfassungsgericht eingereicht, um ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Fiskalisierung bei Bargeschäften einzuleiten, zog diesen jedoch zurück, nachdem sie sich darauf geeinigt hatte, dass das Gesetz über die Anwaltschaft sowie das Anwaltsgeheimnis und die Anwaltsgebühren während der Steueraufsicht respektiert werden.

Somit ist es für Anwälte nicht erforderlich, Informationen darüber bereitzustellen, an wen der Beleg zur Überprüfung ausgestellt wird, noch den Beleg nach Handlungen zu spezifizieren und um welche Art von Rechtsdienstleistung es sich handelt, und daher wird das Institut des Anwaltsgeheimnisses durch die Überprüfung des Belegs nicht verletzt. Es ist lediglich erforderlich, im Beleg anzugeben, dass es sich um „Rechtsdienstleistungen“ handelt, erklärt die HOK.

Die Steuerverwaltung weist auch in ihren Anweisungen darauf hin, dass beispielsweise die Tätigkeiten des Groß- und Einzelhandels keine Produktionsaktivitäten umfassen, innerhalb derer der Verkauf dieser Produkte erfolgt. So werden beispielsweise Bäcker, jedoch nur diejenigen, die keine anderen Waren zusammen mit Backwaren verkaufen oder weiterverkaufen, erst zu Beginn des Juli in das Fiskalisierungssystem eintreten.

Im Gegensatz dazu werden Produktionsaktivitäten, die ebenfalls für Handelsaktivitäten registriert sind und diese Tätigkeit zusammen mit anderen ausüben, mit Ausnahme der Produkte, die sie herstellen, oder die durch eine besondere Regelung als Händler gelten, ab dem 1. April in das Fiskalisierungssystem eintreten.

Das Gesetz über die Fiskalisierung bei Bargeschäften trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft, und die Fiskalisierung wird in drei Phasen umgesetzt – in der ersten Phase, die zu Beginn des Jahres begann, traten etwa 22.000 Gastronomiebetriebe und große sowie mittelständische Unternehmer in das System ein; in der zweiten Phase werden etwa 42.500 Händler und Freiberufler eintreten; und in der dritten Phase, ab dem 1. Juli, werden alle Fiskalisierungssteuerzahler eintreten.

Seit Jahresbeginn hat die Steuerverwaltung die Aufsicht über die Fiskalisierungssteuerzahler intensiviert und ist mit den bisherigen Ergebnissen zufrieden, die beispielsweise unter den überwachten Gastronomiebetrieben zeigten, dass diese Gastronomiebetriebe im Januar dieses Jahres einen um 31,4 % höheren Umsatz im Vergleich zum Januar des Vorjahres berichteten.