Im Bestreben, den Visaantragsprozess für Bürger von Nicht-EU-Ländern zu vereinfachen, zu verkürzen und die Kosten zu senken, hat die Europäische Kommission in dieser Woche eine Reihe von Maßnahmen und Änderungen vorgestellt.
Ziel des Vorschlags ist es, nicht nur den kurzfristigen Eintritt in die Europäische Union für Einzelpersonen zu erleichtern, sondern auch eine größere wirtschaftliche Aktivität in verschiedenen Sektoren wie Tourismus und Transport zu fördern. Laut einer aktuellen Studie gingen im Jahr 2012 bis zu 6,6 Millionen potenzielle Besucher aus sechs Ländern, die an der Forschung beteiligt waren, aufgrund komplizierter Visa-Ausstellungsverfahren verloren, und eine Verbesserung des Systems könnte die Anzahl der Besucher um 30 bis 60 Prozent erhöhen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies ein potenzielles zusätzliches Einkommen von 130 Milliarden Euro über fünf Jahre und 1,3 Millionen neue Arbeitsplätze, die aus den Ausgaben dieser Gäste für Unterkunft, Essen, Transport, Unterhaltung, Einkaufen und Ähnliches entstehen könnten.
Visa an der Grenze
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Realisierung des verlorenen Potenzials umfassen die Verkürzung der Bearbeitungszeit für Visaanträge von 15 auf 10 Tage und die Einführung der Möglichkeit, bei der diplomatischen Vertretung eines anderen Mitgliedstaates zu beantragen, wenn das Ziel-Land keine eigene Vertretung oder Bedingungen für die Bearbeitung von Anträgen in diesem Land hat. Darüber hinaus schlägt die Kommission die verpflichtende Ausstellung von Visa für mehrere Ein- und Ausreisen für regelmäßige Reisende über einen Zeitraum von drei Jahren vor, eine einfachere Form und Einreichung von Anträgen online, die Ausstellung von Visa an Grenzübergängen für eine Dauer von 15 Tagen für ein Mitglied des Schengen-Raums, die Ausstellung von Sondervisa für Besucher zu einem bestimmten, wichtigen Ereignis und Rundreisevisa für eine Dauer von einem Jahr für Reisende, die sich innerhalb des Schengen-Raums bewegen (Touristenvisum), jedoch ohne in einem Mitgliedstaat länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu bleiben.
