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HAMAG-BICRO wird in den nächsten drei Jahren Garantien in Höhe von 53,4 Millionen Euro im Rahmen des EU-Starterprogramms ausgeben

Im Rahmen des EU-Startergarantieprogramms wird der Europäische Investitionsfonds (EIF) für jede von HAMAG-BICRO ausgegebene Garantie eine Gegenversicherung in Höhe von 50 % ausstellen, was das Portfolio von HAMAG-BICRO erheblich stärkt.

Die Kroatische Agentur für kleine Unternehmen, Innovation und Investitionen (HAMAG-BICRO) hat eine Lösung zur Auffindung von Finanzierungsquellen für alle kleinen Unternehmen angeboten, die zusätzliche finanzielle Mittel benötigen und über keine Sicherheiten verfügen. Konkret gibt HAMAG-BICRO im Rahmen des EU-Startergarantieprogramms EU Starter Garantien aus, um einen Teil des Kapitals von Krediten für kleine Unternehmen, die bis zu 24 Monate tätig sind, bis zu maximal 80 % des Kapitalbetrags des Kredits abzudecken, während der Mindestgarantieprozentsatz 10 % des Kapitalbetrags des Kredits beträgt.

Das einzige von Unternehmern geforderte Sicherungsinstrument ist ein Schuldschein. Es wird erwartet, dass HAMAG-BICRO auf diese Weise 400 Millionen Kuna (ca. 53,4 Millionen Euro) an Garantien über einen Zeitraum von drei Jahren ausgeben wird.

Kleine Unternehmen, die in der Republik Kroatien registriert sind, zu mehr als 50 % privat besessen werden, eine geschlossene Finanzstruktur haben und wirtschaftlich gerechtfertigte Investitionen anstreben, haben das Recht, sich um die EU-Startergarantie zu bewerben. Handelsunternehmen, Handwerker und Einzelpersonen, die selbstständig tätig sind (freiberufliche Berufe), können sich bewerben. Der Europäische Investitionsfonds wird für jede von HAMAG-BICRO an neue Unternehmer ausgegebene Garantie eine Gegenversicherung von 50 % bereitstellen. Diese Finanzierung profitiert von der Garantie, die im Rahmen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Europäischen Union ausgegeben wird. Auf diese Weise werden Banken in die Lage versetzt, die Vergabe von Krediten an den Sektor der kleinen und mittleren Unternehmen zu beschleunigen, was Unternehmern hilft, ihre Geschäfte zu entwickeln und die Entwicklung der nationalen Wirtschaft zu fördern. Die Investition des EIF, die mit 1,1 Milliarden Euro bewertet wird, wird von der Europäischen Union über das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) finanziert und in Risikokapitalfonds und Garantien unterteilt. Das Programm wurde von 2007 bis 2013 umgesetzt, um wirtschaftliche Entwicklung und neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie die Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Europäischen Union zu steigern, während die Nutzung von Mitteln aus den Fonds der Europäischen Union optimiert wird. HAMAG-BICRO ist die letzte Institution, die dieses Programm nutzt.

Bezüglich der Auswirkungen des EU-Startergarantieprogramms erklärte Darko Liović, CEO von HAMAG-BICRO:

– Die Zusammenarbeit mit einer Institution wie dem Europäischen Investitionsfonds stärkt die Position und finanzielle Glaubwürdigkeit von HAMAG-BICRO. In dem Bewusstsein, dass Start-up-Projekte Schwierigkeiten haben, Zugang zu Kapital bei Geschäftsbanken zu erhalten, hat HAMAG-BICRO ein nützliches Instrument im Rahmen des EU-Startergarantieprogramms entwickelt – ein Absichtsschreiben, das den Antragsprozess für Start-up-Unternehmer erleichtert hat. Das Absichtsschreiben stellt eine erstklassige Garantie dar, die von allen Geschäftsbanken akzeptiert wird, und ein starkes Verhandlungsmittel für Unternehmer, die gerade erst ihr Geschäft starten und keine vergangenen Ergebnisse vorweisen können, um ihre Geschäftsglaubwürdigkeit zu beweisen.

ABSICHTSSCHREIBEN: Ein starkes Verhandlungsmittel für Start-up-Unternehmer

Angesichts der Schwierigkeiten, mit denen Start-up-Unternehmer bei der Suche nach Finanzierungsquellen konfrontiert sind, hat HAMAG-BICRO beschlossen, das Antragsverfahren für Garantien umzukehren, sodass der Unternehmer zunächst HAMAG-BICRO anspricht, das das Projekt des Unternehmers bewertet, und dann ein Absichtsschreiben ausstellt, wenn das Projekt die Kriterien erfüllt. Sobald der Unternehmer das Absichtsschreiben erhält, kann er eine Bank auswählen, die ihm die günstigsten Finanzierungsbedingungen anbietet. Dies muss innerhalb von sechs Monaten geschehen, was die Gültigkeitsdauer des Absichtsschreibens ist. Nachdem der Start-up-Unternehmer eine Bank ausgewählt hat, wird das Absichtsschreiben zu einer Garantie von HAMAG-BICRO. Das Absichtsschreiben wird ausschließlich im Rahmen des EU-Startergarantieprogramms ausgestellt.

Ein guter Geschäftsplan – der Schlüssel zu einem erfolgreichen Garantieantrag

Ein sorgfältig durchdachter und gut geschriebener Geschäftsplan stellt eine detaillierte Analyse der Investition in das Geschäft dar, die sowohl für den Unternehmer als auch für den Gläubiger von Vorteil ist. Um Handwerkern und Unternehmern zu helfen, hat HAMAG-BICRO einen praktischen Leitfaden und Berater ‚Business Planning – How to Write a Business Plan‘ entwickelt, der erheblich zur erfolgreichen Einreichung von Garantieanträgen beigetragen hat und auf der offiziellen Website von HAMAG-BICRO veröffentlicht wurde.

Ein Unternehmer oder Handwerker, der Kredite sucht und über keine Sicherheiten verfügt, reicht einen Kreditantrag bei der Bank unter Verwendung der HAMAG-BICRO-Garantie ein, dann reicht die Bank die Entscheidung über die Kreditgenehmigung, den Garantieantrag und andere erforderliche Unterlagen bei HAMAG-BICRO ein. Die Fachabteilungen von HAMAG-BICRO überprüfen dann die finanziellen Unterlagen und die wirtschaftliche Rechtfertigung des Projekts, für das Kredite beantragt werden.

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Vergleichende Übersicht über die alten und neuen Modelle der HAMAG-BICRO-Garantieprogramme

Garantiesatz

ALTES MODELL 80 % für Investitionen, 50 % für Betriebskapital

NEUES MODELL EU STARTER 80 % (maximal) für alle Arten von Investitionen

Betriebskapital

ALTES MODELL Maximale Garantie 400.000,00 Kuna und 50 % des Kapitalbetrags des Kredits

NEUES MODELL EU STARTER Maximale Garantie 1.000.000,00 Kuna und 80 % des Kapitalbetrags des Kredits

Investitionen

ALTES MODELL Maximale Garantie 1.500.000,00 Kuna

NEUES MODELL EU STARTER Maximale Garantie 10.000.000,00 Kuna

Innovationen

ALTES MODELL Maximale Garantiesatz 70 % des Kapitalbetrags des Kredits

NEUES MODELL EU STARTER Maximale Garantiesatz 80 % des Kapitalbetrags des Kredits

Finanzleasing

ALTES MODELL Maximale Garantiesatz 50 % des Leasingbetrags

NEUES MODELL EU STARTER Maximale Garantiesatz 80 % des Leasingbetrags

Absichtsschreiben

ALTES MODELL Nur für Investitionen

NEUES MODELL EU STARTER Für alle Arten von Investitionen

Sicherheiten, die von Unternehmern gefordert werden

ALTES MODELL Immobilien + Schuldscheine

NEUES MODELL EU STARTER Nur Schuldscheine

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EU Starter

MAßNAHME A – Investitionen

– Maximale Garantiehöhe bis zu 10.000.000,00 Kuna zur Erweiterung des Angebots im Tourismus und zur Erhöhung der Kapazität in der verarbeitenden Industrie in Kroatien

– Maximale Garantiehöhe bis zu 3.000.000,00 Kuna für alle anderen Aktivitäten

HAMAG-BICRO gibt im Rahmen dieser Maßnahme Garantien für Kredite aus, die zur Finanzierung von Investitionen in langfristige materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie kurzfristige Vermögenswerte genehmigt wurden. Der zulässige Anteil kurzfristiger Vermögenswerte am Kredit beträgt maximal 30 % des Kreditbetrags.

MAßNAHME B – Betriebskapital

– Maximale Garantiehöhe bis zu 1.000.000,00 Kuna

Der Gläubiger ist verpflichtet, die Kreditmittel zweckgebunden auszuzahlen: mindestens 50 % des Kreditbetrags auf die Girokonten des Gläubigers, und der Rest kann auf das Girokonto des Unternehmers ausgezahlt werden.

MAßNAHME C – Innovationen

– Maximale Garantiehöhe bis zu 5.000.000,00 Kuna

Für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, die Gegenstand von Innovationen sind, werden die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten, Kosten für Berichte, Studien, Lizenzen und Schutz unterstützt. Der zulässige Anteil kurzfristiger Vermögenswerte am Kredit beträgt maximal 30 % des Kreditbetrags.

MAßNAHME D – Leasing

– Maximale Garantiehöhe bis zu 1.500.000,00 Kuna

HAMAG-BICRO gibt im Rahmen dieser Maßnahme Garantien für Investitionen in Maschinen, Ausrüstungen und Nutzfahrzeuge aus, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die durch die Richtlinien zur Ausgabe von Garantien von HAMAG-BICRO ausgeschlossen sind. Die Beteiligung beträgt mindestens 20 %. Diese Maßnahme unterstützt ausschließlich Finanzleasing.