Die Bemühungen der Europäischen Union zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen wurden am Dienstag mit einem weiteren Instrument gestärkt.
Die Dienstleistungen der Arbeitsagenturen in den Mitgliedstaaten sind nun effektiver durch das neu gegründete öffentliche Beschäftigungsdienstnetz verbunden, das auf eine bessere und schnellere Koordination zwischen diesen Institutionen abzielt. Der offizielle Start dieses Dienstes ist Teil umfassenderer Bemühungen im Bereich Beschäftigung innerhalb der EU, insbesondere einer Reihe von Verbesserungen des bestehenden zentralen Jobvermittlungsystems in der Union. Der Schwerpunkt liegt natürlich auf der Jugendbeschäftigung, die diese Maßnahmen weitgehend ansprechen. Eine der zentralen Aufgaben besteht daher darin, eine gute Zusammenarbeit im Rahmen des Programms „Jugendgarantie“ zu etablieren, der wichtigsten EU-Initiative zur Beschäftigung von Personen unter 25 Jahren.
Bessere Zusammenarbeit Die Idee ist, jungen Menschen, aber nicht nur ihnen, aktuellere und personalisierte Informationen und Ratschläge bei der Jobsuche zu bieten sowie ihnen zu ermöglichen, weitere Bildung und Ausbildung zu erhalten, um die im Arbeitsmarkt benötigten Fähigkeiten zu erwerben. Konkret zielt man darauf ab, sicherzustellen, dass sie innerhalb von vier Monaten nach der Registrierung bei der Agentur Jobangebote erhalten. Deutlich definiert umfassen die Ziele der Einrichtung des Netzwerks den Vergleich der Effektivität von Arbeitsagenturen anhand klarer Erfolgskriterien, die Identifizierung bewährter Praktiken, die Modernisierung von Dienstleistungen, die Generierung von Ratschlägen und Daten für die europäische Beschäftigungsstrategie sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit, unter anderem durch den gegenseitigen Austausch von Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten. Der nächste Schritt besteht darin, die Mitgliedstaaten mit der Expertise des Netzwerks bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission im Bereich der Jugendbeschäftigung zu unterstützen, die speziell 11 von ihnen betreffen, darunter Kroatien, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Italien, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Spanien.
