Ich sprach mit dem Präsidenten des Istarski ribar Verbands aus Pula, Radovan Simić, und er beklagte sich bei mir, dass sie Probleme mit Fischereikontrollen haben. Polizeibeamte, sagt er, kommen zu Fischereibooten für Kontrollen, und sie sind dazu nicht befugt. Sie schreiben Berichte, die sie dann an Inspektoren und leitende Inspektoren senden, und auf Grundlage solcher Berichte werden Entscheidungen über Strafen getroffen.
Das Gesetz über die Meeresfischerei besagt jedoch in Artikel 64, dass Polizeibeamte die Inspektionsaufsicht durchführen, aber Artikel 65 spezifiziert, unter welchen Bedingungen Polizeibeamte solche Befugnisse haben können. Es wird festgelegt, dass sie einen speziellen Teil der staatlichen Berufsprüfung im Bereich der Fischerei ablegen müssen. Allerdings, so Simić, hat kein Polizeibeamter die staatliche Berufsprüfung bestanden, und Dr. Alen Soldo, Professor an der Universität für Meeresstudien in Split, hat uns dasselbe gesagt.
Wer hat die Prüfung bestanden? – Vor zwei Monaten sprach ich mit Leuten von der Polizei, und sie sagten mir, dass kein Polizeibeamter die staatliche Berufsprüfung bestanden hat. Ich glaube nicht, dass es jetzt anders ist, sagt der Professor und fügt hinzu, dass er auch Informationen hat, dass Polizeibeamte Kontrollen auf Fischereifahrzeugen durchführen.
Theoretisch ist es möglich, dass alle Polizeibeamten, die mit diesen Aufgaben betraut sind, die staatliche Berufsprüfung in zwei Monaten bestanden haben, aber das ändert nichts daran, dass sie diese Aufgaben zuvor illegal ausgeführt haben. Wir fragten das Innenministerium, wie viele Polizeibeamte bisher die Prüfung bestanden haben. Sie antworteten, dass der Prozess der Ausbildung und der Ablegung der staatlichen Berufsprüfung im Gange ist.
Es war bisher vergeblich, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, sagt Simić, da es von ihnen keine konkrete Antwort gegeben hat. Dies ist nicht nur ein Problem für die istrischen Fischer, sondern für alle, die in unserem Teil der Adria fischen. Deshalb fragen die Fischer zu Recht, wie jemand, der nicht in der Fischerei ausgebildet ist, beurteilen kann, ob eine Regel verletzt wurde. Es ist besonders fraglich, dass Entscheidungen auf Grundlage solcher Berichte getroffen werden, ohne dass Inspektoren oder leitende Inspektoren am Ort des Geschehens waren. In jedem Fall sind alle bisherigen Maßnahmen von Polizeibeamten, die Kontrollen durchführen, illegal, und Fischer können diese leicht vor Gericht anfechten.
Aber das Problem ist tiefer, denn nehmen wir an, dass Polizeibeamte die staatliche Berufsprüfung bestanden haben. Laut Gesetz müssen jedoch leitende Inspektoren und Inspektoren den entsprechenden Hochschulabschluss haben und ebenfalls die staatliche Berufsprüfung ablegen. Genau wie Polizeibeamte.
