Die Mobilfunkanbieter in Kroatien, die Telekommunikationsunternehmen Hrvatski telekom (HT), Vipnet und Tele2 Hrvatska, sind sich der Bestimmungen von zwei Verordnungen der Kroatischen Regulierungsbehörde für Netzwerkaktivitäten (HAKOM) bewusst und werden diese einhalten, die am 1. Mai in Kraft treten und auf einen besseren Verbraucherschutz im Bereich der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste abzielen, insbesondere hinsichtlich der Dauer von Gutscheinen, der Rufnummernmitnahme und der Verlängerung der Testphase für die Nutzung von Dienstleistungen.
Alle drei Mobilfunkanbieter bestätigten am Mittwoch gegenüber Hina, dass sie bereit sind, diese neuen Regeln und die HAKOM-Vorschriften ab dem 1. Mai umzusetzen, die sich auf die geänderte Verordnung über die Art und die Bedingungen der Durchführung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste sowie auf die neue Verordnung zur Rufnummernmitnahme beziehen, die HAKOM im Februar dieses Jahres verabschiedet hat und die die Rechte und Pflichten von Nutzern und Anbietern in der elektronischen Kommunikation klarer und detaillierter regelt als zuvor.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verpflichtung zur Klarheit in den Vertragsbedingungen und der Preisgestaltung für Dienstleistungen, Testzeiträume für Dienstleistungen in Mobilfunknetzen, die Mindestdauer von Gutscheinen, das Entsperren von Mobilgeräten während der vertraglichen Verpflichtungszeit und den Prozess der Rufnummernmitnahme.
So müssen die Anbieter ab dem 1. Mai den Grundpreis und alle Gebühren, die während des Monats auf Anfrage des Nutzers zu zahlen sind, angeben, sodass der Nutzer im Voraus weiß, wie hoch seine monatlichen Fixkosten für den Dienst sein werden. Es ist auch vorgeschrieben, dass die Dauer des Prepaid-Dienstkontos nach einer Aufladung mit einem beliebigen Betrag an Gutscheinen mindestens drei Monate ab der Aufladung oder 90 Tage gültig sein muss, unabhängig von den Gutscheinbeträgen.
Angesichts der Inkonsistenz in der erforderlichen Zeit für die Rufnummernmitnahme von drei Tagen und das Entsperren von Geräten von 15 Tagen hat HAKOM festgelegt, dass jeder Nutzer mit einer vertraglichen Verpflichtung jederzeit seinen Anbieter auffordern kann, das Gerät zu entsperren, und ein neues Nutzerrecht ist die Verlängerung der Testphase für die Nutzung von Dienstleistungen in Mobilfunknetzen von zwei auf fünf Tage.
