Eine Kollegin von mir erzählte mir kürzlich, wie sie aus dem Unternehmen entlassen wurde, in dem sie gearbeitet hatte, bevor sie zum Journalismus zurückkehrte. Sie war krankgeschrieben, aber trotz dessen hob ihr Arbeitgeber die Position auf, die sie innehatte, und übergab ihr die Kündigung, ohne auf ihre Rückkehr zur Arbeit zu warten. Der Arbeitgeber berief sich auf Artikel 115 des Arbeitsgesetzes, der besagt, dass ein Mitarbeiter entlassen wird, ‚wenn die Notwendigkeit zur Ausübung eines bestimmten Jobs aus wirtschaftlichen, technologischen oder organisatorischen Gründen entfällt (betriebsbedingte Kündigung)‘. Obwohl er das Recht hat, das Unternehmen umzustrukturieren und Stellen zur Kostenrationalisierung abzubauen, kann der Unternehmer eine spezifische Bestimmung des Gesetzes nicht anrufen, während er gleichzeitig eine andere Bestimmung desselben Gesetzes verletzt. Nämlich besagt Artikel 117 des Arbeitsgesetzes, dass ‚vorübergehende Abwesenheit von der Arbeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung kein gerechtfertigter Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrags ist‘.
Rechtliche Bedingungen
Diese beiden Bestimmungen, könnte man in diesem Fall sagen, kollidieren, aber der Geist jedes Gesetzes ist so, dass er darauf abzielen sollte, sicherzustellen, dass das Anrufen einer Bestimmung nicht andere Bestimmungen desselben oder anderer Gesetze verletzt. In diesem Fall muss das Gewicht einer Bestimmung gegen die andere abgewogen werden. Wenn dies geschehen würde, sollte die Bestimmung, die die verletzte Partei begünstigt (die in diesem Fall die entlassene Kollegin ist), wichtiger sein, da eine solche Sache auch vom Gericht anerkannt würde. Daher könnte die Kollegin das Unternehmen problemlos verklagen und hätte vor Gericht gewonnen. Allerdings sollte, wie ich erwähnt habe, kein Zweifel daran bestehen, welche Bestimmung in diesem Fall wichtiger ist. Es ist viel wichtiger, dass das Anrufen einer Bestimmung eine andere nicht verletzt. Mit anderen Worten, der Arbeitgeber musste alle rechtlichen Bedingungen erfüllen, um jemanden zu entlassen. Da er dies nicht getan hat, hat er das Arbeitsgesetz verletzt. Eine Bestätigung dafür gab auch eine bekannte kroatische Anwältin, die unter anderem mit Arbeitsrechtsverhältnissen befasst ist. Sie sagt, dass ein Mitarbeiter nicht entlassen werden kann, solange er krankgeschrieben ist, unabhängig davon, dass seine Position, wie in unserem Fall, aufgehoben wird.
