Roamingpreise in der Europäischen Union sind ein ständiges Thema, aber sie könnten bald der Vergangenheit angehören. Obwohl dies der Öffentlichkeit seit Jahren als gelöstes Problem präsentiert wird, zahlen Europäer weiterhin für Roaming, wenn auch deutlich weniger als zuvor (die aktuellen Kosten sind 96 % niedriger als 2012). Laut der Kommission sollte das nächste Jahr in dieser Hinsicht endlich entscheidend sein, konkret ab dem 15. Juni werden Besitzer von SIM-Karten von EU-Anbietern keine Roaming-Gebühren mehr zahlen, wenn sie in andere Mitgliedstaaten reisen (die Nutzung von Mobiltelefonen wird die gleichen Kosten wie zu Hause verursachen). Da dies ein komplexes Thema ist, hat die Kommission mehrere Lösungen entwickelt, einschließlich der Reform des Großhandels-Roaming-Marktes (die Preise, die Anbieter einander für die Nutzung des Netzwerks zahlen). Der nächste Schritt ist die Einführung von ‚Fair-Use‘-Regeln, um zu verhindern, dass Nutzer das System missbrauchen (eine SIM-Karte in einem kostengünstigen Mitgliedstaat zu kaufen und sie kontinuierlich in einem anderen Mitgliedstaat zu verwenden). Es wurde auch ein außergewöhnliches und vorübergehendes System vorgeschlagen, das es Anbietern erlaubt, von der Abschaffung des Roamings abzuweichen, jedoch nur mit Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörden und unter klar definierten Bedingungen.Automatischer Dienst
Anbieter werden in der Lage sein, einen Wohnsitznachweis oder ähnliche Nachweise über die Verbindung des Nutzers zu einem Mitgliedstaat anzufordern und dürfen ‚faire, angemessene und verhältnismäßige Kontrollmechanismen auf der Grundlage objektiver Indikatoren‘ anwenden, um Missbrauch der Abschaffung des Roamings zu verhindern. Die neuen Regeln gelten für alle Bürger der Europäischen Union, die eine SIM-Karte von einem EU-Anbieter aus dem Land verwenden, in dem sie leben oder mit dem sie stabile Verbindungen haben (regelmäßige grenzüberschreitende Reisende, Arbeitnehmer auf temporären Einsätzen in einem anderen Mitgliedstaat, Nutzer des ‚Erasmus‘-Programms usw.).
