„Varaždinsko zelje“ und „Slavonski kulen/Slavonski kulin“ haben EU-Schutz für ihre Namen erhalten, wie das Ministerium für Landwirtschaft in einer Erklärung nach der Sitzung des Ausschusses für Qualitätsrichtlinien für landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte der Europäischen Kommission, die am Dienstag in Brüssel stattfand, berichtete.
Bei diesem Treffen fand eine Diskussion und Abstimmung über den Vorschlag für die Durchführungsverordnungen der Kommission (EU) zur Registrierung der Namen „Varaždinsko zelje“ und „Slavonski kulen/Slavonski kulin“ im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben statt.
Die Vorschläge für die Verordnungen wurden einstimmig angenommen, und sie werden erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtskräftig, so die Erklärung des Ministeriums.
Wie erklärt wurde, schlägt der Vorschlag für die Verordnung bezüglich des Namens „Varaždinsko zelje“ die Registrierung des Namens im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben vor, und für Samen und Produkte aus Kohl, die außerhalb des definierten geografischen Gebiets produziert werden, ist die Verwendung der Sortennamen Varaždinsko 2 und Varaždinsko 3 auf den Etiketten ohne zeitliche Begrenzung erlaubt, mit klarer Angabe des Ursprungslandes, ohne Bezug auf Kroatien.
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