Home / Informationen / GDPR Stoppt vorübergehend die Aktivitäten von HROK

GDPR Stoppt vorübergehend die Aktivitäten von HROK

Das Kroatische Register der Kreditverpflichtungen (HROK) stellt vorübergehend den Betrieb ein, da am 25. Mai die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union in Kraft tritt.

– HROK wird weiterhin Daten austauschen und Berichte für juristische Personen ausstellen, während auch keine Kreditberichte für Personen erstellt werden, die in geschäftlichen Aktivitäten (Handwerk, Familienbetriebe, Freiberufler) tätig sind – so die Mitteilung des Kroatischen Bankenverbands (HUB).

Es wird betont, dass HROK darauf abzielt, jegliche potenzielle Unklarheit in der zukünftigen Anwendung der DSGVO zu beseitigen und die Aktivitäten in vollem Umfang sofort nach einer zufriedenstellenden Anpassung an die neue Verordnung wieder aufzunehmen.

>>> Stallman: DSGVO ist gut gemeint, wird aber die Privatsphäre nicht ‚retten

– In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass die DSGVO gleichzeitig in der gesamten EU angewendet wird, und in Ermangelung der rechtlichen und geschäftlichen Praktiken, die aufgrund der Komplexität des Compliance-Prozesses mit der DSGVO erforderlich sind, sowie der Schwere der verhängten Strafen, haben Österreich und Frankreich beschlossen, die Strafen in den ersten Monaten der Umsetzung der DSGVO zu verschieben und sich auf zusätzliche Kontrollen und Schulungen zu konzentrieren – so die Mitteilung.

Vor Beginn der Anwendung der DSGVO wird das System zum Austausch von Informationen über Kunden, die ihren fälligen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen sind, organisiert vom Kroatischen Bankenverband, den Betrieb einstellen, damit HROK nach Abschluss des Anpassungsprozesses an das neue europäische Recht weiterhin im vollen Umfang des notwendigen Datenaustauschs zum Schutz vor Kreditrisiken für Bürger tätig sein kann und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert.