Anstatt Fragen zu beantworten, warum er nicht gemäß den Gerichtsbeschlüssen bezüglich der Datenlieferung gehandelt hat und Gruppen von Gläubigern für die Einrichtung des Gläubigerrats vorzuschlagen, beschäftigt sich der außerordentliche Kommissar von Agrokor mit der öffentlichen Diskreditierung eines Gläubigers, der seine rechtlichen Ansprüche zum Schutz seiner und der Interessen des gesamten Verfahrens ausübt, kommentierte die Adris Group am Montag zu den Aussagen von Fabrizio Peruško und seiner Stellvertreterin Irena Weber.
Beide gaben separate Interviews an führende nationale Zeitungen, in denen sie unter anderem versuchen, die Position der Adris Group im außerordentlichen Verwaltungsprozess zur Erreichung eines Vergleichs zu erklären.
In diesem Zusammenhang erklärt Fabrizio Peruško: „…im weiteren sozialen Kontext ist es nicht gut für Adris, die Rechte der Anleihegläubiger in Frage zu stellen, da dies indirekt negative Auswirkungen auf den Preis der Staatsanleihen haben wird, was somit alle Steuerzahler negativ betrifft.“ Darüber hinaus betont Peruško im Hinblick auf mögliche Rechtsstreitigkeiten, dass „ein langwieriger Streit unter ihnen negative Auswirkungen auf die Kreditkosten zukünftiger Agrokor haben würde.“
„In Ermangelung kohärenter und rechtlich fundierter Argumente beschuldigt der außerordentliche Kommissar Adris, Schäden zu verursachen, die angeblich Adris allen Steuerzahlern und der kroatischen Gesellschaft als Ganzes zufügt. Anstatt Fragen zu beantworten, warum er nicht gemäß den Gerichtsbeschlüssen bezüglich der Datenlieferung gehandelt hat und Gruppen von Gläubigern für die Einrichtung des Gläubigerrats vorzuschlagen, beschäftigt sich der außerordentliche Kommissar mit der öffentlichen Diskreditierung eines Gläubigers, der seine rechtlichen Ansprüche zum Schutz seiner und der Interessen des gesamten Verfahrens ausübt,“ heißt es in der Pressemitteilung von Adris.
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Bezüglich der Behauptung des Kommissars, dass die Ausübung rechtlich garantierter Rechte die Finanzierungskosten des Staates und Agrokor beeinflusst, ist Adris der Meinung, dass in einem Rechtsstaat die beste Lösung die Existenz eines effektiven Rechtssystems ist.
Im Bestreben, einen fairen Vergleich zu erreichen, weist Adris systematisch auf die Mängel des Vergleichsmodells hin. Das Entity Priority Model (EPM) ist unserem Insolvenzrecht völlig unbekannt und basiert auf zwei fragwürdigen Annahmen:
- Der Vergleich mit Gläubigern mit gesicherten Rechten an Aktien bietet wenig oder keinen Wert, wenn es sich um Aktien von Unternehmen handelt, die die außerordentliche Verwaltung selbst als insolvent, d.h. als nicht tragfähig, bestimmt. Es wird nicht erwartet, dass dies vom Gericht festgestellt wird, wie in regulären Vorinsolvenz- oder Insolvenzverfahren, sondern eine solche Entscheidung wird von der außerordentlichen Verwaltung auf der Grundlage von Kriterien getroffen, die sie selbst gewählt hat. Wir weisen darauf hin, dass bei Anwendung dieser gleichen Kriterien auch der „neue Agrokor“ insolvent wäre!
- Die zweite Annahme ist offensichtlich falsch. Instrumente der Sicherheit unterschiedlicher Qualität werden gleich bewertet. Garantien, die sich auf Anleihen beziehen, und Garantien, die in Form von Vollstreckungsdokumenten, Schuldscheinen gegeben werden, werden als gleichwertig behandelt. Daher schneiden im vorgeschlagenen Modell Gläubiger mit einer größeren Anzahl von minderwertigen Garantien besser ab als solche mit einer geringeren Anzahl von hochwertigen Garantien oder anderen Vollstreckungssicherheiten, obwohl im normalen Verlauf der Dinge Letztere zuerst ausgezahlt würden.
Darüber hinaus ist es erwähnenswert, welche Folgen die Umsetzung des Vergleichs unter diesem Modell für die Unternehmen von Agrokor in Kroatien und in anderen Ländern haben wird. Das Vergleichsmodell sieht, so behaupten sie, vor, dass nur kroatische Unternehmen aufgrund der gegebenen Garantien als insolvent bestimmt werden und dass für sie „Spiegel“-Unternehmen gegründet werden, auf die zukünftige Geschäfte übertragen werden. Gleichzeitig wird es in Unternehmen außerhalb Kroatiens, die die gleichen Garantien gegeben haben, nur zu einem Eigentumsübergang ihrer Anteile vom aktuellen Agrokor auf den „neuen Agrokor“ kommen.
