Personen unter 30 Jahren mit einem abgeschlossenen dreijährigen Sekundarschulzeugnis werden gemäß den Änderungen und Ergänzungen des Polizeigesetzes die Aufgaben eines Polizeibeamten übernehmen können, berichtet Novi list. Bislang konnten sich nur Kandidaten mit einem abgeschlossenen vierjährigen Sekundarschulzeugnis für diese Position bewerben.
Das Innenministerium hat am Freitag den Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, und bis zum 17. Juli können alle Interessierten ihre Meinungen in der E-Konsultation äußern.
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Andere Bedingungen bleiben unverändert, sodass Polizeibeamte weiterhin keine Mitglieder einer politischen Partei sein dürfen und als geeignet für die Ausübung polizeilicher Aufgaben mit besonderen psychologischen und physischen Gesundheitsfähigkeiten gelten müssen. Neben den Bildungsanforderungen ist eine neue Bestimmung die Einführung einer Wohnbeihilfe für Polizeibeamte, die an einem Arbeitsplatz mehr als 100 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt zugewiesen sind, die keine Wohnprobleme gelöst haben und keine Entschädigung für interkommunale Transportkosten erhalten.
Polizeibeamte, die auf einer Insel arbeiten, deren Wohnort auf dem Festland oder einer anderen Insel liegt, und umgekehrt, hätten ebenfalls Anspruch auf diese Beihilfe, unabhängig von der Entfernung.
Defizit an lokalen Polizeibeamten
Die Maßnahme soll ab dem nächsten Jahr umgesetzt werden. Die Begründung für das Gesetz besagt, dass in bestimmten Polizeiverwaltungen – hauptsächlich der Polizeiverwaltung Dubrovnik-Neretva, der Polizeiverwaltung Istrien und der Polizeiverwaltung Lika-Senj – die Besetzung von Polizeibeamtenpositionen mit einheimischen Bewohnern unzureichend ist. Daher werden die Teilnehmer des Polizeibeamtenausbildungskurses nach Abschluss des Kurses für einen Zeitraum von fünf Jahren auf Basis eines Vertrags diesen Polizeiverwaltungen zugewiesen.
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– Angesichts der unzureichenden Gehälter, des Mangels an Unterbringungskapazitäten (sowohl offiziell als auch privat), insbesondere während der Touristensaison, ist es für Polizeibeamte äußerst schwierig, sich zu organisieren und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Wohnraum zu erfüllen. Dies, zusammen mit der Trennung von Familie und Wohnort, sind wesentliche Gründe, warum Polizeibeamte nach Ablauf ihres Vertrags auf Versetzungen bestehen, wie in der Begründung angegeben.
Nach Schätzungen hätten etwa 1.500 Polizeibeamte Anspruch auf diese Beihilfe, die 1.000 Kuna netto betragen würde, für die der Staat 1.800 Kuna brutto oder 34,2 Millionen Kuna jährlich bereitstellen müsste.