Das vorgeschlagene Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, das die Regierung aus ihrer Sitzung am Donnerstag in das parlamentarische Verfahren eingebracht hat, sieht den Schutz von „Whistleblowern“ nicht nur in öffentlichen Behörden, sondern auch bei privaten Arbeitgebern und die Mittel ihres Schutzes vor.
Das vorgeschlagene Gesetz konsolidiert alle rechtlichen Standards zum Schutz von „Whistleblowern“, da Kroatien kein umfassendes Gesetz hatte, das die Frage ihres Schutzes einheitlich regelt. Es legt allgemeine Bestimmungen, Prinzipien, Rechte der „Whistleblower“ und ihren gerichtlichen Schutz, das Verfahren zur Meldung von Unregelmäßigkeiten und die Bearbeitung von Meldungen sowie Ordnungswidrigkeiten fest.
Es wird die Verpflichtung vorgeschrieben, interne Kanäle zur Meldung von Unregelmäßigkeiten einzurichten, eine vertrauliche Person zu benennen, die Meldungen entgegennimmt und innerhalb von 60 Tagen nach Eingang Rückmeldung an den Whistleblower geben muss, während sie Zugang zur Akte gewährt und über den Ausgang des Verfahrens informiert, wobei die Notwendigkeit betont wird, die Identität des Whistleblowers zu schützen.
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„Mit der Klarheit des Verfahrens werden wir eine ermutigende Botschaft an alle senden, die etwas sehen und es melden, und dass wir effektive Mechanismen haben, um gegen alle schlechten Dinge vorzugehen“, sagte Justizminister Dražen Bošnjaković.
Das vorgeschlagene Gesetz ermöglicht den Whistleblowern Schutz, nicht nur wenn sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, sondern erweitert den Schutz auch auf eine breitere Gruppe von Personen wie Freiwillige, die, wie Bošnjaković sagte, „diese Dinge von außen sehen können“.
„Whistleblower“ hätten somit das Recht auf gerichtlichen Schutz, Schadensersatz, Schutz der Identität und Vertraulichkeit, und der Schutz wird auch auf Personen ausgeweitet, die mit den Whistleblowern verbunden sind.
„Im gesamten Prozess wird Anonymität garantiert, sodass der Whistleblower nicht Gegenstand disziplinarischer Verfahren sein kann, sein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden kann und er nicht in eine schlechtere Arbeitsposition versetzt werden kann“, betont Bošnjaković.
Die Meldung von Unregelmäßigkeiten kann intern (innerhalb des Unternehmens), extern (an die zuständige Behörde) und öffentlich erfolgen.
Bezüglich des Verfahrens zur externen Meldung von Unregelmäßigkeiten wird vorgeschrieben, dass die Aufgaben der zuständigen Behörde vom Büro des Ombudsmanns wahrgenommen werden.
