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Mitarbeiter werden jetzt einfacher von zu Hause aus arbeiten können, eine wichtige Regelung wird abgeschafft

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Die neue Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung zur Risikobewertung hat endlich den Vorschlag des Kroatischen Arbeitgeberverbands angenommen, der die administrative Belastung für Arbeitgeber erheblich verringern wird, die die Möglichkeit nutzen, ihren Mitarbeitern gelegentlich das Arbeiten von zu Hause (Arbeiten an einem entfernten Standort) zu ermöglichen. Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet, die Risikobewertung zu dokumentieren, für Aufgaben, die Mitarbeiter gelegentlich an einem entfernten Standort ausführen, wenn es sich um administrative, büroähnliche und ähnliche Aufgaben handelt, für die zuvor ein geringes Risiko bewertet und gemäß den Bestimmungen der Verordnung dokumentiert wurde und die der Mitarbeiter regelmäßig in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers ausführt.

Nämlich musste der Arbeitgeber gemäß den vorherigen Regelungen, damit ein Mitarbeiter gelegentlich an einem entfernten Standort (meistens zu Hause) arbeiten kann, aus der Perspektive des Arbeitsschutzes eine Risikobewertung erstellen für diesen Arbeitsplatz und alle Maßnahmen ergreifen, die sich daraus ergeben. Wie die Bestimmung angibt, handelt es sich um Aufgaben, die am Arbeitsplatz des Arbeitgebers als geringrisikobehaftete Tätigkeiten bewertet wurden und die im Allgemeinen administrativer Natur sind. All dies gilt für Situationen, in denen solche Aufgaben gelegentlich an einem entfernten Standort und nicht dauerhaft ausgeführt werden.

Dies stellt einen kleinen, aber bedeutenden Schritt in Richtung eines flexibleren Ansatzes und einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben der Mitarbeiter dar. Da es die Zustimmung beider Parteien impliziert, ist dies sicherlich von Interesse für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, die somit die Möglichkeit haben, ihre geschäftlichen und privaten Verpflichtungen leichter in Einklang zu bringen.