Bürger oder Steuerpflichtige, die die jährliche Einkommensteuererklärung für das Vorjahr einreichen müssen oder einen Antrag auf Anerkennung von Rechten in einem besonderen Verfahren stellen möchten, können dies über das eTax-System oder beim zuständigen Amt der Steuerverwaltung bis spätestens Montag, den 2. März, bis 19 Uhr tun.
-Alle Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, die jährliche Steuererklärung (Formular DOH) für 2019 einzureichen oder die einen Antrag auf Anerkennung von Rechten in einem besonderen Verfahren (Formular ZPP-DOH) stellen möchten, können dies über das eTax-System oder beim zuständigen Amt der Steuerverwaltung gemäß ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bis spätestens 2. März 2020 (Montag) tun, wo verlängerte Arbeitszeiten bis 19:00 Uhr zur Verfügung stehen – berichtete die Steuerverwaltung zuvor über ihre Website.
Steuerbeamte führen in der Regel ein besonderes Verfahren zur Feststellung der jährlichen Einkommensteuer für die meisten Steuerpflichtigen durch, jedoch gibt es mehrere Kategorien von Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, die jährliche Steuererklärung selbst einzureichen.
Diese Verpflichtung gilt für Bürger, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, wie Handwerker, Mitglieder der freien Berufe, Personen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie andere Steuerpflichtige, die Einkünfte auf der Grundlage von Geschäftsbüchern ermitteln. Besatzungsmitglieder von Schiffen in der internationalen Schifffahrt sind ebenfalls verpflichtet, Steuererklärungen einzureichen.
Für die meisten Steuerpflichtigen wird jedoch ein besonderes Verfahren zur Feststellung der jährlichen Einkommensteuer durchgeführt, das von Amts wegen auf der Grundlage von Daten über das gesamte Jahreseinkommen, das der Steuerverwaltung vorliegt, durchgeführt wird.
Dies betrifft Bürger oder Steuerpflichtige der Einkommensteuer aus abhängiger Arbeit (Einkünfte aus Gehältern und Renten) und Steuerpflichtige auf der Grundlage anderer Einkünfte für andere Einkünfte, die nicht als endgültig gelten.
