In den politischen Auseinandersetzungen zwischen dem Norden und dem Süden der Europäischen Union darüber, wer letztendlich die Schulden für die Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft nach der Corona-Krise zahlen sollte, hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland direkt eingegriffen. Es entschied, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) über sein Mandat hinausgegriffen hat, als er der Europäischen Zentralbank (EZB) die Befugnis erteilte, zwei Billionen Euro an Anleihen von Mitgliedstaaten zu kaufen, um die Erholung der Wirtschaft nach der Epidemie zu finanzieren.
Ernsthafte Analysten warnten sofort, dass diese Entscheidung der Beginn des Endes für die Europäische Union sein könnte. Zumindest für die Version, die wir heute kennen. Der italienische Politveteran Romano Prodi, der während seiner reichen politischen Karriere ein Mandat an der Spitze der Europäischen Kommission (EK) innehatte, forderte in einem Zeitungsartikel den französischen Präsidenten Emmanuel Macron auf, mit Hilfe von Italien und Spanien das Ruder zu übernehmen und die Europäische Union gegen die deutsche Dominanz zu ‚balancieren.‘
Neuer Konflikt zwischen Nord und Süd
Die derzeitige Präsidentin der EK, die Deutsche Ursula von der Leyen, sandte schnell (am Sonntagnachmittag) eine Erklärung, dass europäisches Recht in Luxemburg (Europäischer Gerichtshof) und nirgendwo sonst (z.B. in Berlin) entschieden wird. Der maltesische Botschafter in Finnland, M. Z. Tabona, ließ sich in seiner all-deutschen Kritik so mitreißen, dass er auf Facebook über das schrieb, was in diplomatischer Diskretion wirklich besprochen wird: dass Angela Merkel, indem sie friedlich die Kontrolle über Europa etablierte, Hitlers Idee verwirklichte. Und er musste zurücktreten. Aber die Zukunft der EU ist ungewiss, und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts traf den Kern dieser Auseinandersetzungen – in der rechtlichen Auslegung der Zuständigkeit europäischer Institutionen.
Worüber geht es wirklich? Was ist es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die vielfältige europäische politische Gesellschaft, wie den europäischen Mittelmeer-Süden, die bürokratischen Kreise in Brüssel und alle Befürworter einer fester, supranational strukturierten Europäischen Union so gestört hat? Auf die Frage nach einer Stellungnahme entschied das Bundesverfassungsgericht das der Europäische Gerichtshof über sein Mandat hinausgegriffen hat, als er der Europäischen Zentralbank (EZB) umfassende Befugnisse beim Kauf von Anleihen von Mitgliedstaaten erteilte.
Und da erwartet wird, dass die Deutsche Bundesbank diesen großen und breiten Anleihekauf erheblich (um nicht zu sagen überwiegend) mitfinanzieren wird, fordert das Bundesverfassungsgericht, dass der Europäische Gerichtshof innerhalb der nächsten drei Monate eine detaillierte Erklärung zu diesem Antrag auf zwei Billionen Euro liefert, wenn die Deutsche Bundesbank teilnehmen möchte. Dies war der Auslöser für eine wahrhaft große Panik und Unzufriedenheit in einem großen Teil der politischen Europäischen Union und ihrer Institutionen.
Alles ist in der Tat eine sehr einfache, typisch europäische Geschichte. Sie begann, als die südeuropäischen Länder der Eurozone (Italien, Spanien, Frankreich, Portugal, Griechenland…) herausfanden, dass das beste Instrument für wirtschaftliche Hilfe nach der Corona-Epidemie die sogenannten europäischen Corona-Anleihen sein würden, die von der Union gemeinsam garantiert werden würden.
