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Arbeitgeber können allen Arbeitnehmern, die durch das Erdbeben Schäden erlitten haben, steuerfreie Zuschüsse zahlen!

Nach dem Schreiben von HUP an die Regierung der Republik Kroatien vom 30. Dezember 2020, das unter anderem eine vorübergehende Einstellung der Berechnung und Zahlung von Einkommensteuer und Beiträgen für die Unterstützung, die Arbeitgeber den von dem Erdbeben betroffenen Arbeitnehmern zahlen möchten, beantragte, wurde dies ermöglicht ab dem Moment, als die Regierung der Republik Kroatien in den von dem Erdbeben betroffenen Gebieten eine Katastrophe erklärte, und damit diesen HUP-Antrag annahm, erklärt der Kroatische Arbeitgeberverband in einer Mitteilung.

– Wir erinnern daran, dass Artikel 4, Absatz 4 der Einkommensteuervorschrift im relevanten Teil festlegt, dass Zuschüsse für die Zerstörung und Beschädigung von Eigentum aufgrund von Naturkatastrophen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt, nicht als Einkommen betrachtet werden, von dem das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit bestimmt wird, wenn es sich um einen Zuschuss aufgrund der Zerstörung und Beschädigung von Eigentum aufgrund einer von der Regierung der Republik Kroatien erklärten Naturkatastrophe handelt, vorausgesetzt, sie stehen allen Arbeitnehmern, die Schäden erlitten haben, zur Verfügung – wird in der Mitteilung erklärt.

Somit können Arbeitgeber ab dem 4. Januar 2021 allen Arbeitnehmern, die Schäden erlitten haben, steuerfreie Zuschüsse aufgrund der Zerstörung und Beschädigung von Eigentum aufgrund einer Naturkatastrophe zahlen.

Die Anweisung lautet, dass Arbeitgeber in ihren Aufzeichnungen Daten über die Arbeitnehmer sicherstellen sollten, denen sie Unterstützung für die durch eine Naturkatastrophe erlittenen Schäden gezahlt haben, sowie das Zahlungsdatum und den gezahlten Betrag, da zum Zeitpunkt der Zahlung keine Daten zur endgültigen Schadensbewertung verfügbar sind, vorausgesetzt, die Zuschüsse werden allen Arbeitnehmern, die Schäden erlitten haben, transparent zur Verfügung gestellt. Der Betrag des Zuschusses darf die geschätzten Schäden nicht überschreiten.

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