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Ab dem 1. August tritt der Vaterschaftsurlaub in Kraft

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Das geänderte Gesetz über Mutterschafts- und Elternleistungen, das ein neues Recht, den Vaterschaftsurlaub für angestellte und selbstständige Eltern, einführt, tritt in etwa zehn Tagen, konkret am 1. August dieses Jahres.

Das neue Recht, der Vaterschaftsurlaub, wird für angestellte und selbstständige Eltern für eine Dauer von 10 Arbeitstagen für ein Kind oder 15 Arbeitstagen im Falle der Geburt von Zwillingen, Drillingen oder gleichzeitiger Geburt mehrerer Kinder. Das Recht kann spätestens sechs Monate nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden, und der Vater kann es unabhängig vom Beschäftigungsstatus der Mutter nutzen.

Zweck des Vaterschaftsurlaubs ist es, eine größere Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung und an den frühen Phasen des Lebens des Kindes zu ermöglichen.

Vollständige Gehaltskompensation während des Urlaubs

Während der Inanspruchnahme wird die Gehaltskompensation vollständig auf Basis der Gehaltskompensationsbasis gezahlt, erklärt das Zentrale Staatsamt für Demografie und Jugend.

Das Gesetz erhöht auch den maximalen Betrag der Gehaltskompensation, der für die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs gezahlt wird, für die ersten sechs Monate, wenn ein Elternteil dieses Recht in Anspruch nimmt, oder für die ersten acht Monate, wenn beide Eltern es nutzen, sodass die Gehaltskompensation 100 Prozent der gemäß den Vorschriften über die obligatorische Krankenversicherung festgelegten Gehaltskompensationsbasis beträgt, jedoch 225,5 Prozent der Budgetbasis oder 7.500,13 Kuna nicht überschreiten darf, anstelle der vorherigen 170 Prozent oder 5.654,20 Kuna.

Darüber hinaus wird die Gehaltskompensation während der Inanspruchnahme des Rechts auf Elternurlaub in Teilzeit auf 110 Prozent der Budgetbasis oder 3.658,60 Kuna erhöht, anstelle der vorherigen 2.328,20 Kuna.

Für die Umsetzung des Gesetzes in diesem Jahr, 91 Millionen Kuna

Die genannte Erhöhung gilt für den Elternurlaub, der als Recht auf Teilzeitarbeit für die doppelte Dauer des nicht genutzten Elternurlaubs für das erste und zweite geborene Kind sowie für die Inanspruchnahme des Rechts auf Urlaub für Zwillinge, das dritte oder jedes nachfolgende Kind genutzt wird.

Für Nutzer, die am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes das Recht auf finanzielle Unterstützung gemäß dem gültigen Gesetz über Mutterschafts- und Elternleistungen in Anspruch nehmen, einschließlich des Rechts auf Inanspruchnahme des Elternurlaubs, Urlaub im Falle des Todes des Kindes während der Inanspruchnahme des Elternurlaubs sowie des Rechts auf Elternurlaub in Teilzeit, wird das Kroatische Institut für Krankenversicherung von Amts wegen die Leistungen in den von dem neuen Gesetz vorgeschriebenen Beträgen berechnen, da die genannte finanzielle Unterstützung für die Nutzer günstiger ist, kündigte das Zentrale Amt für Demografie und Jugend an.

Die finanziellen Mittel, die für die Umsetzung des Gesetzes in diesem Jahr benötigt werden, belaufen sich auf fast 91 Millionen Kuna, und für die folgenden Jahre 273 Millionen Kuna jährlich.