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Die Schwelle für die verpflichtende Mehrwertsteueranmeldung im Jahr 2023 beträgt 39.816 Euro

Ab Montag, dem 5. September 2022, sind Händler, Gastronomiebetriebe und andere Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Bürger verkaufen, verpflichtet, den Preis der Transaktion auf der Ausgangsrechnung in dualer Währung anzuzeigen: in Kuna und Euro, wobei Kuna zum Wechselkurs von 7,5345 Kuna für einen Euro in Euro umgerechnet wird. Der vom EU-Rat festgelegte Wechselkurs gilt für die duale Preisgestaltung, nicht der Euro-Kurs, der von der Kroatischen Nationalbank (HNB) bis Ende 2022 veröffentlicht wird.

Am 31. Dezember 2022 wird der HNB-Wechselkurs dem vorgeschriebenen Umrechnungskurs entsprechen, und dieser Kurs wird im gesamten Jahr 2023 verwendet, solange die Verpflichtung zur dualen Preisgestaltung besteht. Die duale Preisgestaltung auf Ausgangsrechnungen für abgeschlossene Lieferungen von Waren und Dienstleistungen sowie erhaltene Anzahlungen gilt für Rechnungen, die an Bürger ausgestellt werden, jedoch nicht für Rechnungen, die an Unternehmen ausgestellt werden.

Wenn in Kuna, wenn in Euro

Rechnungen, die bis Ende 2022 im Buch der Ausgangsrechnungen und anderen speziellen Mehrwertsteueraufzeichnungen, sofern spezielle Aufzeichnungen geführt werden, ausgestellt werden, werden in Kuna erfasst. Buchhaltungsunterlagen, die 2022 ausgestellt werden, unabhängig davon, ob die Lieferung 2022 oder im folgenden Jahr erfolgt, werden in den Mehrwertsteueraufzeichnungen in Kuna erfasst. Rechnungen und andere Buchhaltungsunterlagen, die ab dem 1. Januar 2023 ausgestellt werden, werden in Euro ausgestellt, und in den Mehrwertsteueraufzeichnungen werden sie in der Währung erfasst, die dem Buchhaltungszeitraum entspricht, zu dem sie gehören. Diese Regel gilt für alle Buchhaltungsunterlagen, einschließlich solcher mit dualer Preisgestaltung und Dokumenten in B2B-Beziehungen, in denen die duale Preisgestaltung nicht vorgeschrieben ist.

Wenn beispielsweise Waren am Ende Dezember 2022 ausgegeben und versendet werden und die Rechnung in den ersten Tagen des Januars 2023 ausgestellt wird, wird die Rechnung in Euro ausgestellt. In den Buchhaltungsunterlagen des Verkäufers und Käufers wird dieses Geschäftereignis 2022 in Kuna erfasst, wobei der Verkäufer und Käufer die Rechnungsdaten gemäß dem offiziellen Umrechnungskurs für diese Zwecke in Kuna umrechnen. Alternativ, wenn eine Vorauszahlung für eine zukünftige Lieferung 2022 eingezogen wurde, wird die Vorauszahlungsrechnung, die 2022 ausgestellt wurde, in Kuna sein, und die Verpflichtung und die Vorsteuer, die mit der gezahlten Vorauszahlung verbunden sind, werden in den Mehrwertsteueraufzeichnungen in Kuna erfasst. Wenn die Lieferung 2023 erfolgt, wird der Verkäufer eine Rechnung in Euro für die abgeschlossene Lieferung ausstellen und den Käufer in Euro für die Differenz zwischen der eingezogenen Vorauszahlung und dem Lieferpreis belasten, wobei der Vorauszahlungsbetrag gemäß dem vorgeschriebenen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet wird und die abgeschlossene Lieferung in den Mehrwertsteueraufzeichnungen in Euro erfasst wird.

Vorsteuer, nachträgliche Rabatte

Korrekturen der Mehrwertsteuerverpflichtungen aufgrund nachträglich gewährter Rabatte und Ermäßigungen werden nach denselben Regeln durchgeführt. Wenn die Transaktion abgeschlossen und die Rechnung 2022 in Kuna ausgestellt wurde und der Rabatt nachträglich 2023 gewährt wird, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer zu informieren, dass er sein Recht auf Vorsteuer für den entsprechenden Betrag korrigiert hat. Sowohl die Korrektur der Vorsteuer als auch die Korrektur der Mehrwertsteuerverpflichtung werden von sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer in den Steuerunterlagen in Euro erfasst, da diese Korrekturen das Jahr 2023 betreffen.

Das Mehrwertsteuerformular für den letzten Abrechnungszeitraum 2022 muss bis zum 20. Januar 2023 in Kuna eingereicht werden. Monatliche Mehrwertsteuerzahler werden ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen und Vorsteuerrechte für Dezember 2022 in diesem Mehrwertsteuerformular melden, während vierteljährliche Mehrwertsteuerzahler für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 berichten werden. Die Daten werden in Kuna gemeldet, und die Zahlung der Mehrwertsteuerverpflichtung erfolgt bis zum 31. Januar 2023 in Euro. Ab dem Mehrwertsteuerformular, das für ausgestellte und erhaltene Lieferungen im Januar 2023 oder im ersten Quartal 2023 eingereicht wird, wird das Mehrwertsteuerformular in Euro vorbereitet. Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer auf der Grundlage eingezogener Gebühren berechnen und zahlen, werden ihr erstes Mehrwertsteuerformular bis zum 20. Februar 2023 in Euro für Zahlungen und Einziehungen, die im Januar 2023 getätigt wurden, vorbereiten, und wenn sie vierteljährliche Steuerpflichtige sind, werden sie es bis zum 20. April 2023 für Zahlungen und Einziehungen, die im Zeitraum Januar-März 2023 realisiert wurden, vorbereiten.

Was wird umgerechnet und wie

Korrekturen der Mehrwertsteuerformulare werden in der Währung vorgenommen, in der das Mehrwertsteuerformular bei der Steuerverwaltung eingereicht wurde. Wenn beispielsweise ein Mehrwertsteuerformular für Dezember 2022, das in Kuna eingereicht wurde, im März 2023 korrigiert wird, erfolgt die Korrektur in Kuna, und jede Zahlung von Differenzen erfolgt in Euro.

Bis Ende 2022 wird das Mehrwertsteuergesetz geändert, um die vorgeschriebenen Schwellenwerte, die für die Anwendung dieser Regelung relevant sind, in die neue Landeswährung zu übertragen. Laut der Ankündigung des zuständigen Ministeriums wird es keine Rundung der vorgeschriebenen Schwellenwerte auf runde Zahlen in Euro geben; nur die Beträge in Kuna werden zum offiziellen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet. Die Schwelle für den verpflichtenden Eintritt in das Mehrwertsteuersystem beträgt 39.816,84 Euro für abgeschlossene Lieferungen im vorhergehenden oder aktuellen Steuerjahr (derzeit 300.000,00 Kuna), die Grenze für abgeschlossene Lieferungen im vorhergehenden Steuerjahr für die Möglichkeit der vierteljährlichen Mehrwertsteuerzahlung beträgt 106.178,25 Euro einschließlich Mehrwertsteuer (derzeit 800.000,00 Kuna), und die Schwelle für die Wahl der Mehrwertsteuerberechnung auf der Grundlage eingezogener Gebühren beträgt 1.990.842,13 Euro (derzeit 15 Millionen Kuna).