Chaos an europäischen und globalen Flughäfen besteht seit einiger Zeit. Probleme mit Gepäck, Streiks, Flugannullierungen, Verspätungen… sind nur einige der Probleme, die Fluggesellschaften plagen, die während der Pandemie Mitarbeiter entlassen haben und jetzt, angesichts der gestiegenen Nachfrage, unterbesetzt sind.
In dieser ganzen Situation ist das größte Problem, dass die Folgen der Handlungen der Fluggesellschaften von den Passagieren gespürt werden, die fair für ihre Tickets bezahlt und ihre Reisen geplant haben. Viele von ihnen bleiben ohne ihre Flüge, und obwohl es in dieser Situation keine Entschädigung für verlorene Nerven gibt, wissen viele Passagiere nicht, dass sie verlorenes Geld zurückfordern können.
Laut den Regeln der Europäischen Union haben Passagiere im Falle von Flugannullierungen, sogar bei Verspätungen oder verweigertem Boarding, bestimmte Rechte, einschließlich des Rechts auf Entschädigung, die bis zu 600 € betragen kann.
Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab
Ivana Zelić, unsere Gesprächspartnerin, hatte diesen Sommer ebenfalls mit einer Flugannullierung zu kämpfen, als die Austrian Airlines vor zwei Monaten ihren Flug von Kopenhagen nach Zagreb über Wien annullierte.
– Unser Flug wurde 15 Stunden vor Abflug, also am Tag zuvor, annulliert. Die Gesellschaft hat diesen Flug automatisch auf einen anderen umgebucht, der über Brüssel nach Zagreb ging und am selben Tag, aber spät am Nachmittag abflog – berichtete Zelić und fügte hinzu, dass sie ihr Recht auf Entschädigung für den annullierten Flug in Anspruch nahm.
Die Europäische Union verabschiedete 2004 die Verordnung über die Rechte der Passagiere im Luftverkehr, die den Passagieren bestimmte Rechte garantiert, einschließlich des Rechts auf Entschädigung, unabhängig davon, ob die Gesellschaft einen anderen Flug angeboten oder den Betrag für das bezahlte Ticket zurückerstattet hat. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz des Fluges ab und kann von 250 € bis 600 € variieren. Darüber hinaus haben Passagiere das Recht auf Unterstützung in Form von Essen und Getränken während der Wartezeit auf den Flug und gegebenenfalls auf Unterkunft.
Konkret haben Passagiere gemäß Artikel 5 der genannten Verordnung im Falle einer Flugannullierung das Recht auf:
- wählen zwischen einer Entschädigung für den vollen Ticketwert, die innerhalb von sieben Tagen gezahlt werden sollte, oder einem Rückflug zum Abflugziel, wenn dies so früh wie möglich möglich ist
- Speisen und Getränke während der Wartezeit auf den Flug, Unterkunft in einem Hotel, falls erforderlich, Transport vom Flughafen zur Unterkunft
- das Recht auf Entschädigung von der Fluggesellschaft, wenn sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Flugannullierung informiert wurden.
Artikel 7 der genannten Verordnung, der sich speziell auf Flugannullierungen bezieht, garantiert den Passagieren das Recht auf Entschädigung in Höhe von:
