Wohnkosten sind persönliche Ausgaben einer Person und in den meisten Ländern erstatten Einzelpersonen diese aus ihrem Gehalt oder anderen steuerpflichtigen Einkommensquellen. In Kroatien wird diese Angelegenheit anders geregelt, mit zusätzlichen Steuervorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, als eine der Möglichkeiten, den dramatischen Mangel an Arbeitskräften auf dem kroatischen Arbeitsmarkt zu lindern.
Nach den Einkommensteuervorschriften kann ein Arbeitgeber die Wohnkosten seines Mitarbeiters steuerfrei auf eine der folgenden drei Arten erstatten: indem er Unterkunft in einer vom Arbeitgeber besessenen Immobilie kostenlos bereitstellt, indem er eine Wohnung für den Mitarbeiter mietet und ihm erlaubt, in dieser Wohnung zu wohnen, oder indem der Mitarbeiter selbst eine Wohnung mietet, wobei der Arbeitgeber ihm die Mietkosten erstattet. Damit das Einkommen steuerfrei ist, ist es entscheidend, dass der Arbeitgeber während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, sei es ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis, das auch Saisonarbeiter umfasst, Unterkunft für den Mitarbeiter auf eigene Kosten bereitstellt.
Code 67
Im ersten Fall, wenn der Arbeitgeber Unterkunft in seinen Geschäftsräumen bereitstellt, z.B. in seinem Gastgewerbebetrieb, ist er verpflichtet, den Marktpreis der Unterkunft zu bestimmen und diesen Preis jeden Monat im JOPPD-Formular als steuerfreies Einkommen für den Mitarbeiter zu melden. In der Praxis kommt es vor, dass mehrere Mitarbeiter in einem gemeinsamen Raum wohnen, z.B. in einer Wohnung oder einem Hotelzimmer, das von mehreren Personen genutzt wird, sodass der gesamte Marktpreis durch die Anzahl der Personen, die den Wohnraum nutzen, geteilt werden muss. Wenn der Arbeitgeber eine Wohnung für den Mitarbeiter mietet, ist der Arbeitgeber Vertragspartei des Mietvertrags und zahlt die Miete direkt an den Vermieter, unabhängig davon, ob der Vermieter eine natürliche oder juristische Person ist. In diesem Fall meldet der Arbeitgeber für die Steuerunterlagen den Betrag des Einkommens, das dem Mitarbeiter bereitgestellt wurde. Wenn mit dem Vermieter eine feste Miete vereinbart wird, die nicht von dem Verbrauch von Strom, Wasser und anderen Ausgaben abhängt, wird der gesamte Mietbetrag als steuerfreies Einkommen für den Mitarbeiter betrachtet. Wenn jedoch der vereinbarte Mietbetrag durch zusätzliche Zahlungen für verbrauchten Strom, Wasser, Telefon, Heizung usw. ergänzt wird, ist nur der vereinbarte Mietbetrag steuerfrei, während die Nebenkosten nicht steuerfrei sind. Wenn der Arbeitgeber diese für seinen Mitarbeiter bezahlt, gelten sie als Gehalt und unterliegen der Verpflichtung, Beiträge vom Gehalt und auf das Gehalt sowie Einkommensteuer und Zuschlagsteuer zu zahlen. Im JOPPD-Formular werden diese beiden beschriebenen Methoden der Bereitstellung von Unterkunft auf Kosten des Arbeitgebers mit dem Code 67 gemeldet, und es wird angenommen, dass der Mitarbeiter im Monat, in dem ihm Unterkunft in der Immobilie des Arbeitgebers oder in der vom Arbeitgeber gemieteten Immobilie bereitgestellt wurde, Sachleistungen erhalten hat.
Unabhängig von Größe und Preis
Die dritte Option ist eine Situation, in der der Mitarbeiter selbst eine Wohnung mietet und der Arbeitgeber ihm die Mietkosten, entweder für die gesamte Miete oder einen Teil davon, erstattet. Der Mitarbeiter muss nachweisen, dass er in dieser gemieteten Wohnung mit einem Mietvertrag und einer Anmeldung des Wohnsitzes oder Aufenthalts wohnt. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Größe der Wohnung oder der Höhe der Miete; die gesamten Ausgaben sind steuerfrei. Die Anzahl der Familienmitglieder, die mit dem Mitarbeiter in der gemieteten Wohnung leben, hat keinen Einfluss darauf; der gesamte Mietbetrag ist steuerfreies Einkommen für den Mitarbeiter. Es ist auch kein Hindernis, dass der Mitarbeiter möglicherweise eine Wohnung oder ein Haus am selben Ort besitzt, aber dennoch in der gemieteten Wohnung oder dem gemieteten Haus wohnt, und der Arbeitgeber kann ihm die Mietkosten steuerfrei erstatten. Für steuerliche Zwecke ist das Verhältnis zwischen dem Mitarbeiter und dem Vermieter irrelevant; der Vermieter kann der Elternteil des Mitarbeiters oder eine andere nahestehende Person sein. Natürlich ist der Vermieter, wenn er eine natürliche Person ist, verpflichtet, die Mieteinnahmen zu melden und Einkommensteuer auf dieses Einkommen zu zahlen. Für die steuerliche Charakterisierung des Einkommens des Mitarbeiters ist der Mietvertrag entscheidend, und der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter auf Grundlage dieses Vertrags die Mietkosten steuerfrei erstatten. Der Arbeitgeber darf die Miete jedoch nicht bar erstatten; er ist verpflichtet, sie auf das Girokonto des Mitarbeiters zu zahlen und sie im JOPPD-Formular im Monat der Zahlung als steuerfreies Einkommen zu melden, unter Verwendung des Codes 68. Es ist nicht erlaubt, die Erstattung der Mietkosten auf ein geschütztes Konto für einen Mitarbeiter zu zahlen, der ein offenes geschütztes Konto hat, auf dem keine Vollstreckung von Geldmitteln durchgeführt wird.
