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Erhöhtes steuerfreies Einkommen: Was gilt ab dem 1. Oktober 2022 und was ab dem 1. Januar 2023.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgern und Unternehmern, die darauf abzielen, die Auswirkungen von Inflation und steigenden Energiepreisen zu mildern, hat die Regierung den Finanzminister beauftragt, die Beträge bestimmter Einkommen zu erhöhen, die Arbeitgeber steuerfrei an Arbeitnehmer zahlen können, ohne Beiträge und Einkommensteuer zu berechnen. Die Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Einkommensteuerverordnung wurde im Amtsblatt Nr. 112/22 veröffentlicht, und Arbeitgeber können ab dem 1. Oktober 2022 erhöhte steuerfreie Einkommen an Arbeitnehmer zahlen.

Die steuerfreie gelegentliche Prämie für 2022 wurde von 3000 auf 5000 HRK erhöht, die Leistungsprämie von 5000 auf 7500 HRK, die pauschale Geldzulage für Mahlzeiten von 5000 auf 6000 HRK, die Abfindung für die Rente von 8000 auf 10.000 HRK, Geschenke für Kinder bis 15 Jahre von 600 auf 1000 HRK sowie Sachgeschenke (ebenfalls von 600 auf 1000 HRK). Die steuerfreien Beträge dieser Einkommen sind jährlich pro Arbeitnehmer begrenzt, sodass Arbeitgeber die Differenz zwischen den Beträgen, die der Arbeitnehmer bis zum 30. September 2022 erhalten hat, und den neuen steuerfreien Beträgen bis zum Ende des Jahres 2022 zahlen können. Ein Arbeitnehmer, der bis zum 30. September 2022 keinen steuerfreien Betrag eines der genannten Einkommen erhalten hat, kann den gesamten jährlichen Betrag steuerfrei erhalten.

Auto für dienstliche Zwecke

Der steuerfreie Betrag für die Nutzung eines privaten Autos für dienstliche Zwecke wurde ebenfalls erhöht und beträgt ab dem 1. Oktober 2022 bis zu drei Kuna pro Kilometer. Die Zulage für die Nutzung eines privaten Autos wird an Arbeitnehmer gezahlt, die ihr Auto für Dienstreisen und/oder für Fahrten in dem Bereich nutzen, in dem der Zweck darin besteht, Aufgaben für den Arbeitgeber zu erfüllen, und der neue Betrag kann steuerfrei für die ab dem 1. Oktober 2022 zurückgelegten Strecken gezahlt werden.

Der neue Betrag der Autozulage wirkt sich auf die Berechnung des Sachgehalts für Arbeitnehmer und andere Personen aus, die die Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke erhalten haben, wodurch sie Gehalt oder andere Sachleistungen auf dieser Grundlage verdienen. Der Marktwert eines solchen wirtschaftlichen Vorteils, den eine natürliche Person auf Kosten des Unternehmens realisiert, kann auf eine von zwei Arten bestimmt werden: ein monatlicher Betrag, der einem Prozent des Kaufwerts des Autos entspricht (für ein Auto, das dem Unternehmer gehört, und ein Auto, das der Unternehmer auf der Grundlage eines Finanzierungsleasingvertrags erworben hat) oder zu einem Satz von 20 Prozent der langfristigen Leasingrate für das Auto, das der Unternehmer auf der Grundlage eines Operating-Leasingvertrags nutzt, oder gemäß dem tatsächlichen Umfang der Nutzung für private Bedürfnisse der Person.

Wenn der Marktwert des Einkommens gemäß dem tatsächlichen Umfang der Nutzung bestimmt wird, für den detaillierte tägliche Aufzeichnungen geführt werden, wird ab dem 1. Oktober 2022 das Gehalt oder andere Sachleistungen auf dieser Grundlage zu einem Satz von drei Kuna pro Kilometer für Strecken, die für private Zwecke zurückgelegt werden, bestimmt.

Neuigkeiten für Mahlzeiten

Ab dem 1. Januar 2023 wurde die Methode zur Bestimmung der steuerfreien Zulage für Mahlzeiten geändert. Steuerfreie Beträge werden nicht mehr jährlich, sondern monatlich bestimmt und betragen 500 HRK pro Monat in bar oder 1000 HRK pro Monat für Mahlzeiten, die auf der Grundlage glaubwürdiger Dokumente bereitgestellt werden. Gleichzeitig wird es möglich sein, steuerfreie oder in natura bereitgestellte Mahlzeiten für mehrere versäumte Monate des gleichen Steuerzeitraums auf einmal zu zahlen, d.h. es kann für vergangene Monate gezahlt werden.

Die Bestimmung des Betrags des steuerfreien Einkommens, das zur Deckung der Mahlzeitenkosten in einem monatlichen Betrag von 500 HRK in bar oder 1000 HRK in natura bestimmt ist, impliziert, dass für jeden Monat des Steuerzeitraums eines dieser beiden Einkommen steuerfrei ist; es ist nicht möglich, sie für denselben Monat zu kumulieren.

Die neue Methode zur Bestimmung des steuerfreien Betrags, der für die Mahlzeiten der Arbeitnehmer vorgesehen ist, wird eine Änderung der Art und Weise ermöglichen, wie das Einkommen im selben Steuerjahr realisiert wird, was derzeit nicht erlaubt ist. Zum Beispiel kann ein Arbeitnehmer, der in den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 keine pauschale Geldzulage für Mahlzeiten erhalten hat oder steuerfreie Mahlzeiten in natura genutzt hat, einmalig 2500 HRK steuerfrei erhalten (500 HRK für jeden vergangenen Monat des Jahres 2023).

Wenn sich die Methode der Bereitstellung von Mahlzeiten für den Arbeitnehmer in diesem Beispiel ab dem 1. Juni (bei demselben oder einem neuen Arbeitgeber) ändert, kann der Arbeitnehmer bis zum Ende des Steuerjahres in natura Einkommen von bis zu 1000 HRK pro Monat auf der Grundlage glaubwürdiger Dokumente erhalten, was in diesem Beispiel 7000 HRK entspricht. Insgesamt erhält der Arbeitnehmer 2500 HRK steuerfrei für Mahlzeiten in bar und realisiert 7000 HRK in Mahlzeiten in natura im Steuerjahr 2023. Diese beiden Einkommen können im selben Steuerjahr realisiert werden, jedes gemäß der vorgeschriebenen monatlichen Obergrenze.

Nach Beschäftigungsdauer

Indirekt sind diese Einkommen ab dem 1. Januar 2023 an die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gekoppelt. Die Vorschriften, die bis Ende 2022 gelten, setzen die steuerfreien Jahresbeträge nicht mit der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses in Verbindung. Jetzt kann ein Arbeitnehmer nur einen Monat oder zwei beschäftigt sein und den gesamten steuerfreien Jahresbetrag für Mahlzeiten erhalten. Ab dem 1. Januar 2023 wird sich dies ändern, sodass beispielsweise ein Arbeitnehmer, der zwei Monate beschäftigt war, steuerfrei bis zu 1000 HRK als pauschale Geldzulage für Mahlzeiten erhalten oder Mahlzeiten in natura im Wert von bis zu 2000 HRK erhalten kann.

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