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Familienrenten: Wer kann einen Teil der Rente des verstorbenen Partners erhalten und unter welchen Bedingungen

Witwen und Witwer, die Empfänger von Alters-, Frühverrentungs- oder Invalidenrenten sind, können ab dem 1. Januar 2023 unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Rente des verstorbenen Ehepartners erhalten. Dies ist ein neues Recht, das durch die neuesten Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes eingeführt wurde, das Kroatien mit einer Gruppe von Ländern in Einklang bringt, die Rentenempfängern neben ihrer verdienten Rente einen angemessenen Teil der Rente des verstorbenen Ehepartners zahlen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Armut unter der älteren Bevölkerung zu lindern und richtet sich an Rentenempfänger, deren Einkommensquellen nach dem Tod ihres Ehepartners in einem Ein-Personen-Haushalt erheblich sinken.

Das Recht auf einen Teil der Rente des verstorbenen Ehepartners, während gleichzeitig die eigene Rente bezogen wird, kann von Witwen oder Witwern beansprucht werden, die das Alter von 65 Jahren erreicht haben und die Bedingungen für eine Familienrente für einen alleinstehenden Empfänger erfüllen. Sie werden rechtlich mit Lebenspartnern, Lebensgefährten und informellen Lebenspartnern gleichgestellt, und dieser Status wird in einem speziellen Verfahren nachgewiesen. Die Bedingungen für die Familienrente haben sich nicht geändert. Die Grundregel besagt, dass ein Witwer/eine Witwe eine Familienrente beanspruchen kann, wenn er/sie zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners 50 Jahre alt war, wenn er/sie vor dem Tod des Ehepartners oder innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Ehepartners einen vollständigen Verlust der Arbeitsfähigkeit erlitten hat und wenn er/sie zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners 45 Jahre alt war, wobei das Recht in diesem Fall erworben wird, wenn er/sie 50 Jahre alt wird.

Was sind die Einschränkungen

Ab dem 1. Januar 2023 werden alle Familienrenten um 10 Prozent erhöht, sodass die Familienrente für einen Empfänger mit einem Faktor von 0,77 anstelle des derzeit vorgeschriebenen Faktors von 0,7 bestimmt wird. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Empfänger von Familienrenten, was sich auf die Höhe des Teils der Familienrente auswirken wird, der an Witwen und Witwer gezahlt wird. Der Teil der Rente des verstorbenen Ehepartners ist auf maximal 27 Prozent der Familienrente begrenzt, und neben dieser prozentualen Begrenzung ist ein Mindest- und Höchstbetrag in absoluten Zahlen vorgeschrieben.

Der Mindestbetrag des Teils der Familienrente beträgt drei aktuelle Werte der Rente (AVM), die gemäß dem AVM-Wert in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 232,95 HRK beträgt. Dieser Mindestbetrag wird ab dem 1. Januar 2023 steigen, da die Renten alle sechs Monate angepasst werden, darf jedoch 50 Prozent der Familienrente nicht überschreiten. Der Höchstbetrag des Teils der Familienrente, der an eine Witwe oder einen Witwer gezahlt werden kann, wird als Summe ihrer persönlichen Rente und des Teils der Rente des verstorbenen Ehepartners bestimmt, sodass die Gesamtsumme 80 AVM nicht überschreiten darf, was derzeit 6212 HRK beträgt, und dieser Betrag wird ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 um den Prozentsatz der Rentenanpassung steigen.

Faktoren für die Entscheidung

Witwen und Witwer, die die Bedingungen für das Recht auf einen Teil der Familienrente erfüllen, müssen abwägen, was für sie vorteilhafter ist: zwei Renten zu erhalten, d.h. ihre persönliche Rente und einen Teil der Familienrente des verstorbenen Ehepartners, oder nur die Familienrente des verstorbenen Ehepartners zu erhalten, die für alle, sowohl bestehende als auch neue Empfänger, ab dem 1. Januar 2023 um 10 Prozent steigen wird.

Aufgrund der vorgeschriebenen Regeln und Einschränkungen kann es für einige Empfänger vorteilhafter sein, nur die Familienrente in der vorgeschriebenen Höhe zu erhalten, obwohl sie die formalen Bedingungen für den Bezug von zwei Renten erfüllen. Der Bezug von zwei Renten wird für Empfänger vorteilhaft sein, deren persönliche Rente weniger als 6212 HRK beträgt, vorausgesetzt, dass ihre Familienrente, die mit dem Faktor 0,77 bestimmt wird, nicht vorteilhafter ist als dieser Betrag. Die Vorteilhaftigkeit und Rentabilität des Bezugs von zwei Renten oder nur der Familienrente wird auch durch die Erhöhung der niedrigsten Renten beeinflusst. Die niedrigsten Renten werden ab dem 1. Januar 2023 für sowohl bestehende als auch neue Empfänger der niedrigsten Renten um drei Prozent steigen.

Ein Rentenempfänger, der in den Vorjahren die Familienrente gewählt hat, weil sie vorteilhafter war als ihre Rente, kann einen Antrag auf Feststellung der Zahlung ihrer persönlichen Rente und den Bezug eines Teils der Familienrente stellen. Ihre persönliche Rente wird basierend auf ihrem Alter, Versicherungszeitraum, Rentenbasis und Rentenfaktor zum Zeitpunkt des Renteneintritts bestimmt. Dieser Betrag wurde nicht gezahlt (da sie die Familienrente bezogen haben), kann jedoch aktiviert werden, erhöht um alle halbjährlichen Rentenerhöhungen von der Zeit des Renteneintritts bis zur Feststellung der Zahlung.

Pflicht zur Antragstellung

Witwen und Witwer, die Empfänger von Alters-, Frühverrentungs- und Invalidenrenten sind und beabsichtigen, das Recht auf einen Teil der Familienrente des verstorbenen Ehepartners neben ihrer Rente zu beanspruchen, sowie Empfänger von Familienrenten, die ihre persönliche Rente aktivieren und einen Teil der Familienrente erhalten möchten, können dieses Recht durch Einreichung eines Antrags beim Kroatischen Rentenversicherungsinstitut geltend machen.

Wenn der Antrag bis Ende 2023 eingereicht wird, wird das Recht auf einen Teil der Familienrente ab dem 1. Januar 2023 festgestellt. Der Antrag kann auch später eingereicht werden, aber dann wird der Teil der Familienrente ab dem ersten Tag des folgenden Monats nach Einreichung des Antrags und für sechs Monate rückwirkend gezahlt. Es ist zu erwarten, dass das HZMO den Rentenempfänger bei jeder Antragstellung auf die für ihn vorteilhaftere Option hinweist.

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