Das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung hat insgesamt 33 Anträge auf Genehmigung von Energie mit einer Gesamtkapazität von 2,5 GW aufgrund fehlender gültiger Dokumentation oder weil die Projekte die im Elektrizitätsmarktgesetz vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllten, abgelehnt.
Erinnern wir uns daran, dass das Ministerium für Wirtschaft vor einem Jahr ein neues Elektrizitätsmarktgesetz verabschiedet hat, gemäß dem der erste Schritt in der Projektentwicklung die Erlangung einer Energiegenehmigung durch ein Ausschreibungsverfahren ist. Für die Energiegenehmigung konnten zunächst Projekte, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium befanden, beantragen, nämlich solche, die bis zum 19. Januar dieses Jahres eine Standort- oder Baugenehmigung oder (vorläufige) Elektrizitätszustimmung oder eine Entscheidung über die Umweltverträglichkeit hatten.
Im Januar erhielt das Ministerium sogar 216 Anträge auf Energiegenehmigung, die zusammen Projekte mit einer Kapazität von etwa 6 GW umfassen. Leider hat das Ministerium auf der Grundlage dieser Anträge bisher nur etwa 10 Ausschreibungen bekannt gegeben, sodass eine ganze Reihe von Investoren ihre Projekte nicht weiterentwickeln kann, da sie seit einem Jahr auf die Energiegenehmigung warten.
