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Ministerium lehnt Projekte für erneuerbare Energien mit 2,5 GW ab

Das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung hat insgesamt 33 Anträge auf Genehmigung von Energie mit einer Gesamtkapazität von 2,5 GW aufgrund fehlender gültiger Dokumentation oder weil die Projekte die im Elektrizitätsmarktgesetz vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllten, abgelehnt.

Erinnern wir uns daran, dass das Ministerium für Wirtschaft vor einem Jahr ein neues Elektrizitätsmarktgesetz verabschiedet hat, gemäß dem der erste Schritt in der Projektentwicklung die Erlangung einer Energiegenehmigung durch ein Ausschreibungsverfahren ist. Für die Energiegenehmigung konnten zunächst Projekte, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium befanden, beantragen, nämlich solche, die bis zum 19. Januar dieses Jahres eine Standort- oder Baugenehmigung oder (vorläufige) Elektrizitätszustimmung oder eine Entscheidung über die Umweltverträglichkeit hatten.

Im Januar erhielt das Ministerium sogar 216 Anträge auf Energiegenehmigung, die zusammen Projekte mit einer Kapazität von etwa 6 GW umfassen. Leider hat das Ministerium auf der Grundlage dieser Anträge bisher nur etwa 10 Ausschreibungen bekannt gegeben, sodass eine ganze Reihe von Investoren ihre Projekte nicht weiterentwickeln kann, da sie seit einem Jahr auf die Energiegenehmigung warten.

Projekte, die keine der oben genannten Genehmigungen und Entscheidungen hatten, befinden sich in einer noch schlechteren Situation, da sie auf die Verabschiedung einer Verordnung durch das Ministerium für Wirtschaft warten müssen, die die Ausschreibungen für diese Projekte regeln wird.

Obwohl das Ministerium diese Verordnung bereits im Januar verabschieden sollte, hat sie bis heute nicht das Licht der Welt erblickt. Darüber hinaus fehlen ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes mehrere andere untergeordnete Rechtsakte, damit Projekte für erneuerbare Energien entwickelt werden können, sodass Schätzungen zufolge derzeit etwa 15 GW Projekte ‚auf Eis‘ liegen.

Auf die Anfrage von Lider, warum die Ausschreibungen für die Energiegenehmigung so langsam durchgeführt werden, welche Kriterien das Ministerium bei der Bekanntgabe von Ausschreibungen anwendet, in welcher Reihenfolge und Logik sie bekannt gegeben werden und was der Grund für die langsame Verabschiedung der untergeordneten Rechtsakte und die noch langsamere Umsetzung ist, erhielten wir keine Antwort.

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