In Übereinstimmung mit den Prinzipien einer Marktwirtschaft haben Handelsgesellschaften als juristische Personen grundsätzlich ähnliche Rechte wie natürliche Personen. Das Problem ist jedoch, dass jede juristische Person mit Sitz in der Republik Kroatien als inländische juristische Person behandelt wird (mit allen Rechten, einschließlich des Erwerbs von Immobilien), unabhängig davon, wer der Gründer ist. Dies war ein klarer Anreiz für Ausländer, wenn es um den Erwerb von Immobilien geht, in Kroatien eine juristische Person zu gründen, über die sie Immobilien kaufen, anstatt die Zustimmung zum Erwerb auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit (wie im Immobiliengesetz von 1997 vorgeschrieben) zu erhalten, wodurch sie Anwaltsgebühren, Zeit und Steuern sparen, während sie ignorieren, dass es sich eindeutig um eine Umgehung des Gesetzes handelt. Diese juristischen Personen sind in der Regel zur Verwaltung und Veräußern von Immobilien registriert, ihr Gründer gewährt ihnen ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufs, und ihre Geschäftstätigkeiten enden dort meist. Der Ausländer lebt (irgendwo weit weg) in seinem Land, und die Zustellung von Dokumenten ist in der Regel ein unlösbares Problem für alle, von Hausverwaltern bis zu Miteigentümern und darüber hinaus.
In der Praxis, nach mehreren Jahren, in denen die Handelsgesellschaft keine Geschäftstätigkeiten ausübt und keine Finanzberichte an die zuständigen Behörden einreicht, und nachdem die Änderungen des Gesellschaftsgesetzes im Jahr 2019 die Beendigung von Unternehmen ohne ausstehende Verpflichtungen durch ein beschleunigtes Verfahren ohne Liquidation ermöglichten, wurde versäumt, die Liquidation der Vermögenswerte von aus dem Handelsregister gelöschten Unternehmen zu regeln und durchzusetzen, was zu erheblichen Problemen führte.
Liquidation – oder nicht?
Eine Aktiengesellschaft und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die keine Vermögenswerte haben, können durch Löschung aus dem Handelsregister auf Antrag der zuständigen Steuerbehörde oder von Amts wegen erlöschen, wenn sie der gesetzlichen Verpflichtung, ihre Jahresfinanzberichte mit der vorgeschriebenen Dokumentation drei aufeinanderfolgende Jahre lang zu veröffentlichen, nicht nachkommen, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Berichte vorschreibt, noch liefert sie diese innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung des Gerichts über die Absicht, sie aus dem Handelsregister zu löschen, und das Unternehmen macht nicht wahrscheinlich, dass es innerhalb dieses Zeitraums Vermögenswerte hat.
