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Das Finanzministerium reagierte auf den Artikel über ‚Schweizer Franken‘: Die Vereinbarung enthält keine finanziellen Verpflichtungen für Bürger und den Haushalt

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Als Reaktion auf den heute auf dem Portal Index.hr veröffentlichten Artikel mit dem Titel ‚Die Regierung erzielte eine Einigung mit Banken über Schweizer Franken, die Einigung hat einen Wert von 2,5 Milliarden Kuna und ist geheim‚, gab das Finanzministerium eine Erklärung ab, die wir hier vollständig wiedergeben.

Die Regierung der Republik Kroatien und die OTP Bank Plc, die Erste Group Bank AG, die Raiffeisen Bank International AG und die Raiffeisenbank Österreich d.d., die UniCredit Bank Österreich AG und die Zagrebačka Banka d.d., die INTESA SANPAOLO HOLDING INTERNATIONAL S.A. Luxemburg und die Privredna banka Zagreb d.d. sowie die Sberbank Europe AG und die Sberbank d.d. Zagreb informierten die Öffentlichkeit am 5. Juli 2021, dass zum 30. Juni 2021 vier Schiedsverfahren ausgesetzt wurden, die die OTP Bank Plc, die Erste Group Bank AG, die Raiffeisen Bank International AG und die Raiffeisenbank Österreich d.d., die UniCredit Bank Österreich AG und die Zagrebačka Banka d.d. gegen die Republik Kroatien vor dem Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) eingeleitet hatten, und dass am selben Datum die INTESA SANPAOLO HOLDING INTERNATIONAL S.A. Luxemburg und die Privredna banka Zagreb d.d. sowie die Sberbank Europe AG und die Sberbank d.d. Zagreb, die die Möglichkeit angekündigt hatten, solche Verfahren einzuleiten, schließlich auf solche Möglichkeiten verzichteten. Dies galt auch für die Verfahren, die die Raiffeisenbank International AG und die Raiffeisenbank Österreich d.d. vor dem Handelsgericht in Zagreb durchführten.

Alle vorgenannten Verfahren standen im Zusammenhang mit Änderungen des Gesetzes über Verbraucherkredite und des Gesetzes über Kreditinstitute aus den Jahren 2013 und 2015, die letztendlich zur Umwandlung von Krediten in Schweizer Franken führten. Die Verfahren wurden von Kreditinstituten gegen die Republik Kroatien eingeleitet, die behaupteten, dass der Staat ihnen durch gesetzliche Änderungen Schaden zugefügt habe und die Rechte verletzt habe, die Kreditinstitute aufgrund internationaler Verträge zum Schutz und zur Förderung von Investitionen haben, basierend auf ihrem rechtlichen Status als ausländische Investoren in Kroatien.

Die erzielte Vereinbarung betraf das Verhältnis zwischen Kreditinstituten und dem Staat und wurde, wie der damalige stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister, Dr. sc. Zdravko Marić, auf einer Pressekonferenz am 2. Februar 2021 erklärte, im weiteren Kontext der Verabschiedung des damals neuen Gesetzes über das Einlagensicherungssystem erzielt. Dementsprechend beeinflusst die Vereinbarung nicht das Verhältnis zwischen Kreditinstituten und Bürgern. Darüber hinaus erwähnt das gemeinsame Dokument, das als Grundlage für die Schritte auf Basis der Vereinbarung diente, keine Streitigkeiten, die einzelne Kreditnehmer mit Kreditinstituten hatten oder haben, noch auferlegt es einer der Parteien Verpflichtungen oder Erwartungen in Bezug auf dasselbe, vor kroatischen oder europäischen Gerichten. Die Vereinbarung enthält keine finanziellen Verpflichtungen für den Staatshaushalt, und somit – im weiteren Sinne – auch nicht für die kroatischen Bürger.

In Anbetracht der etablierten Praxis in Verfahren vor dem ICSID sowie des Willens aller Parteien ist das genannte gemeinsame Dokument gemäß den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien durch einen Grad an Vertraulichkeit geschützt, schließen sie in der Erklärung.

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