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Neue E-Dienste des Kroatischen Instituts für Rentenversicherung

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Das Kroatische Institut für Rentenversicherung (HZMO) hat zwei neue E-Dienste angekündigt, die es den Nutzern ermöglichen sollen, ihre Rechte aus der Rentenversicherung einfacher und schneller zu realisieren.

– Durch die Verbesserung der elektronischen Geschäftsdienste verbessern wir die Benutzererfahrung, stärken die zweiseitige Kommunikation mit Arbeitgebern (juristischen und natürlichen Personen) und ermöglichen ihnen eine schnelle und moderne Möglichkeit, Aufzeichnungen über Registrierungs- und Abmeldedaten für ihre Mitarbeiter zu erhalten, sowie einen einfacheren und schnelleren Prozess für die Einreichung von Anträgen und die Ausstellung des übertragbaren Dokuments A1 – sagte Direktor Ivan Serdar.

Mit dem neuen E-Dienst Registrierungs-Abmeldedaten können Verpflichtete und Arbeitgeber (juristische und natürliche Personen) elektronisch einen Antrag auf Anzeige der Registrierungs- und Abmeldedaten für ihre Mitarbeiter einreichen, heißt es in der Mitteilung.

Dieser neue Dienst ist eine Verbesserung des bereits bestehenden elektronischen Geschäftsdienstes HZMO Lana, über den Arbeitgeber Daten über Mitarbeiter, die im Register des HZMO erfasst sind, schneller und einfacher überprüfen können.

Sie können Daten überprüfen über: das Datum des Beginns und der Beendigung der Versicherung für jede einzelne versicherte Person, die Grundlage der Versicherung, die Arbeitszeiten, die Art des Arbeitsvertrags, die tatsächlichen und notwendigen beruflichen Qualifikationen oder den Bildungsgrad, den Beruf, den Status einer Person mit Behinderungen, die Nutzung der Rente in der Versicherung und die Versicherungsdauer mit verlängerter Dauer.

Eine einfachere und schnellere Einrichtung der E-Registrierung in HZMO Lana wurde auch durch die Funktionalität zur Importierung von Daten für eine größere Anzahl von Registrierungen und Abmeldungen von Mitarbeitern aufgrund von Statusänderungen oder der Verlagerung von Verpflichteten ermöglicht.

Der zweite neue E-Dienst ist die Einreichung von Anträgen und die Ausstellung des übertragbaren Dokuments A1 – ein Dokument, das in der gesamten EU als Nachweis der geltenden Gesetzgebung für eine Person und dass die Beiträge im Mitgliedstaat, der es ausgestellt hat, gezahlt werden, gültig ist.

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