Wie zu Beginn jedes Jahres hat das Kroatische Arbeitsamt die Bedingungen und Methoden zur Beantragung von Zuschüssen für die Selbstständigkeit für 2023 veröffentlicht, wobei einige Segmente im Vergleich zum Vorjahr geändert wurden. Neben der Tatsache, dass die Zuschüsse in diesem Jahr in Euro angegeben werden, ist die größte Änderung, dass die Beträge im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Rundung auf den Euro leicht gesenkt wurden. Andererseits bleiben die Beträge der Zuschüsse in der Kategorie Selbstständigkeit im Bereich Grün und Digital, die im letzten Jahr eingeführt wurden, gleich, werden jedoch in Euro angegeben.
Beim CES, dessen Vorstand die Bedingungen für die Zuschüsse festlegt, zielt diese Entscheidung darauf ab, Menschen zu ermutigen, Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit und digitale Aktivitäten zu gründen.
– Angesichts der Absichten, den grünen und digitalen Übergang in der Wirtschaft durch die Förderung von grünen und hochdigitalen Jobs zu stärken, wurde der Schwerpunkt auf die Maßnahme zur Unterstützung der Selbstständigkeit grün-digital gelegt, bei der Unterstützung in Höhe von bis zu 20.000 Euro oder 150.690 Kuna gewährt wird – sagen sie beim Dienst.
Außer in der Kategorie Grün und Digital gilt die Reduzierung der Zuschussbeträge vom CES für alle Kategorien aktiver Beschäftigungspolitiken. Neben den genannten Zuschüssen zur Selbstständigkeit umfassen diese Politiken Zuschüsse für Beschäftigung, Praktika, Schulungen, Bildung und Qualifizierung, Aktivierungsprogramme, öffentliche Arbeiten, Zuschüsse zur Arbeitsplatzsicherung und die dauerhafte Saisonmaßnahme.
Im Jahr 2023 werden insgesamt 46,5 Millionen Euro oder 350 Millionen Kuna aus dem Budget für Zuschüsse zur Selbstständigkeit bereitgestellt. Dieser Betrag umfasst Zuschüsse für Selbstständigkeit, Zuschüsse für grüne/digitale Selbstständigkeit und Arbeitsmobilität – Ich wähle Kroatien.
Kleinere Beträge
Eine Neuheit im Jahr 2023 sind drei statt der bisherigen zwei Gruppen von Aktivitäten, für die Unterstützung beantragt werden kann.
In der ersten Gruppe von Aktivitäten, die die verarbeitende Industrie (Abschnitte 25-33 gemäß der Nationalen Klassifikation der Tätigkeiten) und den Bau umfasst, können maximal 15.000 Euro (113.000 Kuna) erhalten werden. Bis jetzt betrug dieser Betrag bis zu 120.000 Kuna oder 15.900 Euro.
In der zweiten Gruppe, für die maximal 10.000 Euro Unterstützung beantragt werden können, fallen die verarbeitende Industrie (Abschnitte 10-24 gemäß NKD) sowie Information und Kommunikation.
In der dritten Gruppe von Aktivitäten, die andere Tätigkeiten umfasst, außer denen, für die keine Unterstützung beantragt werden kann, können bis zu 7.000 Euro erhalten werden. In der dritten Kategorie wurde der Zuschussbetrag am stärksten reduziert – von 80.000 Kuna im letzten Jahr auf 7.000 Euro (52.000 Kuna).
