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Im Jahr 2023 weniger Unterstützung für den Einstieg in die Selbstständigkeit, außer für grüne und digitale Jobs

Wie zu Beginn jedes Jahres hat das Kroatische Arbeitsamt die Bedingungen und Methoden zur Beantragung von Zuschüssen für die Selbstständigkeit für 2023 veröffentlicht, wobei einige Segmente im Vergleich zum Vorjahr geändert wurden. Neben der Tatsache, dass die Zuschüsse in diesem Jahr in Euro angegeben werden, ist die größte Änderung, dass die Beträge im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Rundung auf den Euro leicht gesenkt wurden. Andererseits bleiben die Beträge der Zuschüsse in der Kategorie Selbstständigkeit im Bereich Grün und Digital, die im letzten Jahr eingeführt wurden, gleich, werden jedoch in Euro angegeben.

Beim CES, dessen Vorstand die Bedingungen für die Zuschüsse festlegt, zielt diese Entscheidung darauf ab, Menschen zu ermutigen, Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit und digitale Aktivitäten zu gründen.

– Angesichts der Absichten, den grünen und digitalen Übergang in der Wirtschaft durch die Förderung von grünen und hochdigitalen Jobs zu stärken, wurde der Schwerpunkt auf die Maßnahme zur Unterstützung der Selbstständigkeit grün-digital gelegt, bei der Unterstützung in Höhe von bis zu 20.000 Euro oder 150.690 Kuna gewährt wird – sagen sie beim Dienst.

Außer in der Kategorie Grün und Digital gilt die Reduzierung der Zuschussbeträge vom CES für alle Kategorien aktiver Beschäftigungspolitiken. Neben den genannten Zuschüssen zur Selbstständigkeit umfassen diese Politiken Zuschüsse für Beschäftigung, Praktika, Schulungen, Bildung und Qualifizierung, Aktivierungsprogramme, öffentliche Arbeiten, Zuschüsse zur Arbeitsplatzsicherung und die dauerhafte Saisonmaßnahme.

Im Jahr 2023 werden insgesamt 46,5 Millionen Euro oder 350 Millionen Kuna aus dem Budget für Zuschüsse zur Selbstständigkeit bereitgestellt. Dieser Betrag umfasst Zuschüsse für Selbstständigkeit, Zuschüsse für grüne/digitale Selbstständigkeit und Arbeitsmobilität – Ich wähle Kroatien.

Kleinere Beträge

Eine Neuheit im Jahr 2023 sind drei statt der bisherigen zwei Gruppen von Aktivitäten, für die Unterstützung beantragt werden kann.

In der ersten Gruppe von Aktivitäten, die die verarbeitende Industrie (Abschnitte 25-33 gemäß der Nationalen Klassifikation der Tätigkeiten) und den Bau umfasst, können maximal 15.000 Euro (113.000 Kuna) erhalten werden. Bis jetzt betrug dieser Betrag bis zu 120.000 Kuna oder 15.900 Euro.

In der zweiten Gruppe, für die maximal 10.000 Euro Unterstützung beantragt werden können, fallen die verarbeitende Industrie (Abschnitte 10-24 gemäß NKD) sowie Information und Kommunikation.

In der dritten Gruppe von Aktivitäten, die andere Tätigkeiten umfasst, außer denen, für die keine Unterstützung beantragt werden kann, können bis zu 7.000 Euro erhalten werden. In der dritten Kategorie wurde der Zuschussbetrag am stärksten reduziert – von 80.000 Kuna im letzten Jahr auf 7.000 Euro (52.000 Kuna).

Das Gleiche gilt für die erwähnte, am stärksten verzögerte Kategorie Grün und Digital, wo in der ersten Kategorie Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro, in der zweiten 15.000 Euro und in der dritten 10.000 Euro gewährt werden.

Der CES weist darauf hin, dass allen Unterstützungsnutzern ein fester Unterstützungsbetrag in Höhe von 5.000 Euro (37.672,50 Kuna) gewährt wird, unabhängig von der organisatorischen Form des zukünftigen Unternehmens.

Feste und variable Kosten

Eine der wichtigen Änderungen betrifft auch die Anerkennung der Mehrwertsteuer als Ausgabe. Nämlich, die Mehrwertsteuerausgabe ist nicht mehr für die Finanzierung durch den variablen Unterstützungsbetrag berechtigt. Bis jetzt konnten Pauschalhandwerke und j.d.o.o., die nicht in das Mehrwertsteuersystem eingetreten sind, diese Ausgabe rechtfertigen, aber ab diesem Jahr ist dies nicht mehr möglich, sodass der Betrag der Anreize für diese Unternehmen weiter reduziert wird.

Statt der bisherigen 40.000 Kuna für Pauschalhandwerke und 55.000 Kuna für andere Unternehmen beträgt der feste Teil der Unterstützung für alle Unternehmen 5.000 Euro (37.000 Kuna).

Außerdem beträgt der variable Teil der Unterstützung jetzt mindestens 2.000 Euro und maximal 15.000 Euro, während sie bis zu diesem Jahr mindestens 25.000 Kuna (3.300 Euro) und maximal 110.000 Kuna (14.600 Euro) betrugen.

Verkürzte Fristen

Im Bereich der Selbstständigkeit wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse ebenfalls verkürzt – anstelle bis zum 31. Oktober wie im letzten Jahr, ist die Frist in diesem Jahr um einen ganzen Monat verkürzt und dauert vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2023., oder bis die finanziellen Mittel erschöpft sind.

Für die anderen genannten Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik werden Anträge vom 1. Januar 2023 bis zum 30. November 2023 angenommen. Die Maßnahmen dauerhafter Saisonarbeiter und Arbeitsmobilität (Ich wähle Kroatien) werden bis zum Ende des Jahres oder bis zum 31. Dezember 2023 angenommen.

Der Dienst betont, dass im Jahr 2022 insgesamt 10.382 Anträge auf Unterstützung zur Selbstständigkeit und Unterstützung für grüne und digitale Selbstständigkeit eingereicht wurden.

– Insgesamt wurden 6462 Anträge genehmigt, und im Jahr 2023 erwarten wir eine ähnliche Resonanz – schließt der CES.

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