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Neue Spielregeln 2023 (2): Wichtige gesetzliche Änderungen zur Einführung des Euro und zum Beitritt zum Schengen-Raum

Ersatz der Kuna durch den Euro

1. Mehr als einhundert Vorschriften im Zusammenhang mit dem Übergang zum Euro wurden geändert. Die gesetzlichen Änderungen führten auch zur Änderung einer ganzen Reihe von untergeordneten Rechtsakten (Entscheidungen, Verordnungen, Erlass…) mit neuen Formularen (Gehaltsbescheinigungen, Mehrwertsteuerformulare, JOPPD-Formulare…).

2. Der Umrechnungskurs wurde auf 7,5345 Kuna für einen Euro festgelegt.

3. Die doppelte Preisangabe im Einzelhandel bleibt bis Ende des Jahres bestehen, im Großhandel besteht diese Verpflichtung jedoch nicht, und ab dem 1. Januar werden die Preise nur in Euro angezeigt.

4. Gehälter, die ab Januar dieses Jahres gezahlt werden, werden nur mit einer Gehaltsabrechnung in Euro ausgegeben.

5. Die Berechnung der Reisekosten kann nur in Kuna erfolgen, wenn die Ausgaben im Jahr 2022 bezahlt wurden.

6. Finanzberichte für 2022 müssen in Kuna erstellt werden, und nur die für 2023 müssen in Euro vorbereitet werden.

7. Steuererklärungen für 2022 sind in Kuna, und für 2023 in Euro.

8. Bestehende Arbeitsverträge, in denen das Gehalt in Kuna angegeben ist, werden nicht geändert, unterliegen jedoch dem Umrechnungskurs. Dies gilt auch für alle anderen Verträge.

9. Bußgelder für Verkehrsverstöße wurden während der Umstellung reduziert und auf niedrigere Beträge abgerundet. Ein Bußgeld von 300 Kuna wurde durch 30 Euro (statt 38,81 Euro) ersetzt, 500 Kuna durch 60 Euro (statt 66,36 Euro) und 700 Kuna durch 90 Euro (statt 92,91 Euro).

10. Mit der Einführung des Euro hat die volle Mitgliedschaft der HNB im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus begonnen.

11. Änderungen des Gesetzes über Kreditinstitute haben den Katalog der Straftaten erweitert, die bei der Erteilung der vorherigen Zustimmung an Aktionäre, Mitglieder der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte berücksichtigt werden, und schwerwiegendere Straftaten hinzugefügt.

Eintritt in den Schengen-Raum

12. Ab dem Neujahr wurden die Grenzkontrollen zu den Eurozonen-Mitgliedstaaten an den Landgrenzübergängen (zu Slowenien und Ungarn) und maritimen Übergängen (zu Slowenien und Italien) abgeschafft.

13. Mit Inkrafttreten des Sommerflugplans am 26. März werden auch die Grenzkontrollen an Flughäfen zu Zielen in der EU abgeschafft.

Fortsetzung

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