Ersatz der Kuna durch den Euro
1. Mehr als einhundert Vorschriften im Zusammenhang mit dem Übergang zum Euro wurden geändert. Die gesetzlichen Änderungen führten auch zur Änderung einer ganzen Reihe von untergeordneten Rechtsakten (Entscheidungen, Verordnungen, Erlass…) mit neuen Formularen (Gehaltsbescheinigungen, Mehrwertsteuerformulare, JOPPD-Formulare…).
2. Der Umrechnungskurs wurde auf 7,5345 Kuna für einen Euro festgelegt.
3. Die doppelte Preisangabe im Einzelhandel bleibt bis Ende des Jahres bestehen, im Großhandel besteht diese Verpflichtung jedoch nicht, und ab dem 1. Januar werden die Preise nur in Euro angezeigt.
4. Gehälter, die ab Januar dieses Jahres gezahlt werden, werden nur mit einer Gehaltsabrechnung in Euro ausgegeben.
5. Die Berechnung der Reisekosten kann nur in Kuna erfolgen, wenn die Ausgaben im Jahr 2022 bezahlt wurden.
6. Finanzberichte für 2022 müssen in Kuna erstellt werden, und nur die für 2023 müssen in Euro vorbereitet werden.
7. Steuererklärungen für 2022 sind in Kuna, und für 2023 in Euro.
8. Bestehende Arbeitsverträge, in denen das Gehalt in Kuna angegeben ist, werden nicht geändert, unterliegen jedoch dem Umrechnungskurs. Dies gilt auch für alle anderen Verträge.
