Jede verantwortliche Behörde sollte den Bürgern klar und eindeutig erklären, welche Auswirkungen neue Umstände auf ihr tägliches Leben haben, und, wenn möglich, Wege vorschlagen, um die schädlichen Folgen solcher Umstände für ihr Leben zu mildern. Jeder andere Ansatz grenzt an Populismus und vermittelt ein falsches Sicherheitsgefühl, dass die Behörden ihre Bürger jederzeit schützen.
Es wäre falsch zu sagen, dass die Regierung von den Folgen der Einführung des Euro als offizieller Währung in der Republik Kroatien auf die Preise von Einzelhandelsprodukten überrascht war. Es ist genauer zu sagen, dass die Regierung auf das Auftreten solcher Folgen unvorbereitet war, da Experten bereits aus der doppelten Preisanzeige in der Öffentlichkeit behauptet hatten, dass eine der Hauptnegativen Folgen des Euros sicherlich der Anstieg der Lebensmittelpreise in den Geschäften sein würde.
Was ist die Aufsicht
So verabschiedete der Gesetzgeber das Gesetz über die Einführung des Euro als offizielle Währung in der Republik Kroatien, das das Prinzip des Verbraucherschutzes definierte, wonach ein Verbraucher nicht in einer finanziell schlechteren Position sein darf, als er es wäre, wenn der Euro nicht eingeführt worden wäre. Dieses Prinzip wird nur durch die korrekte Umrechnung von Kuna in Euro unter Verwendung eines festen Umrechnungskurses verwirklicht. Das Gesetz definierte auch das Prinzip des Verbots ungerechtfertigter Preiserhöhungen, das unter anderem allen Wirtschaftsakteuren verbietet, den Preis von Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher ohne einen gerechtfertigten Grund bei der Einführung des Euros zu erhöhen.
Die Definition des Begriffs ‚gerechtfertigter Grund‘ wurde weggelassen, und, was noch wichtiger ist, die Verhängung einer Ordnungswidrigkeit für die Verletzung dieses Prinzips wurde ebenfalls weggelassen. Diese klare Aufsicht des Gesetzgebers bedeutet, dass keine Inspektion innerhalb des Staatlichen Inspektorats auch nur ein Prüfverfahren gegen einen Wirtschaftsakteur einleiten kann, der den Preis seines Produkts ungerechtfertigt erhöht hat, weil, einfach gesagt, für eine solche Handlung keine Ordnungswidrigkeit vorgesehen ist.
Das Gesetz über den Verbraucherschutz sieht keine Sanktionen für ‚ungerechtfertigte‘ Preiserhöhungen vor, regelt jedoch die Frage unlauterer Geschäftspraktiken, zu denen insbesondere irreführende und aggressive Geschäftspraktiken gehören, und sieht eine Ordnungswidrigkeit für einen Händler vor, der unlautere Praktiken anwendet. Es ist jedoch höchst fraglich, ob in potenziellen Prüfverfahren die Erhöhung der Produktpreise überhaupt unter den Begriff unlauterer Geschäftspraktiken, wie er durch die bestehenden Vorschriften definiert ist, eingeordnet werden kann, einschließlich des Begriffs irreführender Praktiken.
Schlussfolgerung ohne echte Macht
Wahrscheinlich sich dieser Fakten bewusst, verabschiedet die Regierung einen Beschluss zur Umsetzung des Prinzips des Verbots ungerechtfertigter Preiserhöhungen, der keine Regelung mit bindender normativer Kraft ist, da er nur die Positionen der Regierung zur Umsetzung einer bestimmten Politik im Einklang mit dem Regierungsgesetz ausdrückt. Der Beschluss, der am 5. Januar 2023 in Kraft trat, ordnet den Wirtschaftsakteuren an, die Einzelhandelspreise ihrer Dienstleistungen so zu überprüfen, dass sie höchstens auf dem Betrag festgelegt werden, der am 31. Dezember 2022 galt.
