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Ausschreibung von Zuschüssen für Verarbeitungs- und Heizungsunternehmen angekündigt

<p>prerađivačka industrija</p>
prerađivačka industrija / Image by: foto

Das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung hat eine neue Ausschreibung für Zuschüsse für Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen in der Verarbeitungsindustrie und im Heizungssektor angekündigt.

Zweck dieser Ausschreibung ist es, zur Erreichung der nationalen Klima- und Energieziele beizutragen, die im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan der Republik Kroatien für den Zeitraum 2021-2030 definiert sind. Dies bedeutet, den Anteil erneuerbarer Energiequellen (EE) am bruttoendenergieverbrauch der Republik Kroatien bis 2030 zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu reduzieren.

Das übergeordnete Ziel dieser Mittel ist es, die Produktion von Strom für den Eigenbedarf aus erneuerbaren Energiequellen in Produktionsanlagen sowie in anderen mit Produktionsanlagen verbundenen Räumen zu fördern.

Der insgesamt verfügbare Betrag an Zuschüssen zur Vergabe aus dem Modernisierungsfonds im Rahmen dieser Ausschreibung beträgt 60 Millionen Euro. Der Mindestbetrag der Zuschüsse beträgt 100.000 Euro, während der Höchstbetrag bis zu 2 Millionen Euro beträgt. Es sollte beachtet werden, dass der Betrag der Zuschüsse pro Projektvorschlag 2 Millionen Euro beträgt und bis zu 4 Millionen Euro pro Antragsteller im Rahmen dieser Ausschreibung vergeben werden können.

Bezüglich der Unternehmen, die sich um diese Zuschüsse bewerben können, erklärt das Ministerium, dass Mikro-, kleine, mittlere und große Unternehmer, die zur Verarbeitungsindustrie und zum Bereich ‚Dampflieferung und Klimatisierung‘ gehören, eingeladen sind.

Zu den Aktivitäten, die im Rahmen dieser Ausschreibung finanziert werden können, heben wir den Bau von integrierten und/oder nicht integrierten Photovoltaikanlagen in netzgebundenen Betrieben, den Bau von Biomasse- oder Biogasanlagen sowie die Installation von Energiespeichersystemen (Batterien) hervor.

Der Einreichungs- und Antragsprozess begann am 18. April und dauert bis zum 19. Juni 2023.

Ein Antragsteller im Rahmen dieser Ausschreibung kann einen oder mehrere Projektvorschläge einreichen, vorausgesetzt, es handelt sich um separate Projektvorschläge, die auf gegenseitig getrennten förderfähigen Kosten und Dokumentationen basieren und an separaten Standorten umgesetzt werden. Für jede Art von Investition wird ein individueller Projektvorschlag eingereicht, neu vom Ministerium.

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