Der Erste Plavi Pflichtpensionsfonds, ein Aktionär von Ericsson Nikola Tesla, hat einen Gegenantrag zur Tagesordnung der Hauptversammlung der ENT gesendet, in dem er eine Dividende fordert, die doppelt so hoch ist wie der vorgeschlagene Betrag, und erklärt, dass das Unternehmen laut dem neuesten nicht konsolidierten Finanzbericht zum 31. März 2023 ‚eine außergewöhnlich hohe Menge an Mitteln auf dem Bankkonto und in der Kassenposition, nämlich 55,6 Millionen Euro, hat‘.
Daher schlägt Erste Plavi vor, dass ENT eine Dividende von 12 Euro pro Aktie zahlt. Laut ihrem Vorschlag sollte der Gewinn des Unternehmens von 19,5 Millionen Euro, der im Vorjahr erzielt wurde, so verteilt werden, dass 15,8 Millionen Euro als Dividenden an die Aktionäre ausgezahlt werden, während 3,7 Millionen Euro den Gewinnrücklagen zugewiesen werden.
Laut SKKD-Daten sind die größten Aktionäre von Ericsson Nikola Tesla die schwedische Ericsson, die 49 Prozent der Aktien hält, gefolgt von vier inländischen Pensionsfonds, die zusammen 15,5 Prozent der Aktien halten. Der Erste Plavi Fonds ist der viertgrößte Aktionär mit einem Anteil von 1,8 Prozent.
– Angesichts der Größe und Struktur der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, bei denen Eigenkapital und Rücklagen über 41,6 Prozent des Anteils ausmachen, ist das Unternehmen gering verschuldet, und Investitionen für zukünftige Perioden können durch die während dieser Perioden generierten Cashflows oder durch neue Kredite finanziert werden, was auch zu einer Senkung der durchschnittlichen Kapitalkosten für das Unternehmen selbst führen würde. Durch die Ausschüttung von Dividenden würde der Anteil von Eigenkapital und Rücklagen an den Verbindlichkeiten des Unternehmens weiterhin 33,9 Prozent betragen, unter Berücksichtigung der Finanzberichte für das erste Quartal 2023, was wir angesichts der erwarteten profitablen Geschäftstätigkeit des Unternehmens in der Zukunft als akzeptabel erachten. In Anbetracht des Vorstehenden halten wir es für gerechtfertigt, einen höheren Betrag an Dividenden im Vergleich zu dem von der Unternehmensleitung vorgeschlagenen Betrag zu zahlen – so heißt es im Gegenantrag.
