Die Entscheidung, die Viro Zuckerfabrik von der Börse zurückzuziehen, wurde noch nicht im Handelsregister des Handelsgerichts in Zagreb veröffentlicht. Die Entscheidung wurde auf der Versammlung des Unternehmens am 28. Februar dieses Jahres getroffen, und der Antrag auf Registrierung im Handelsregister wurde am 17. April eingereicht.
Viro betont, dass der Grund, warum die Entscheidung noch nicht registriert wurde, in einer Reihe von Herausforderungen liegt, mit denen der reguläre Betrieb des Handelsregisters in der Zwischenzeit konfrontiert war (Umsiedlung und Verlagerung von Richtern und Gerichtspersonal, Richterstreik gefolgt von einem Streik der Beamten).
In jedem Fall wird die Entscheidung, sich von der Börse zurückzuziehen, sechs Monate nach der Registrierung im Handelsregister in Kraft treten (Artikel 341 des Kapitalmarkgesetzes), und vor der Registrierung ist ‚das Unternehmen nicht in der Lage, Aktien von den Aktionären zurückzukaufen, die gegen die Entscheidung gestimmt haben, und ebenso beginnen die Fristen für die Anträge der Aktionäre auf Rückkauf ihrer Aktien nicht zu laufen.
‚Das Unternehmen wird unmittelbar nach der Registrierung der Entscheidung im Handelsregister Informationen darüber auf der Website der Zagreber Börse und auf seiner eigenen Website veröffentlichen. Darüber hinaus wird jeder Aktionär, der gegen die Entscheidung gestimmt hat, persönlich eine Benachrichtigung darüber mit detaillierten Anweisungen erhalten, wie er einen Antrag auf Rückkauf von Aktien über die Zentralen Clearingstelle, die das Unternehmen als Zahlungsagenten für diese Zwecke beauftragt hat, einreichen kann,‘ erklärt die Mitteilung von Viro auf der Website der Zagreber Börse.
