Die Regierung hat ein Paket von Steueränderungen aus ihrer Sitzung am Mittwoch dem Parlament vorgelegt, das voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten wird. Ziel ist es, die Löhne zu erhöhen und die finanzielle Autonomie der lokalen Einheiten zu stärken, einschließlich der Abschaffung des Zuschlags und der Zahlung eines Teils des Rentenbeitrags für Personen mit den niedrigsten Löhnen.
Finanzminister Marko Primorac stellte das Paket von Steueränderungen vor, das Änderungen an neun Gesetzen umfasst, einschließlich des Einkommensteuergesetzes, das es den lokalen Selbstverwaltungseinheiten ermöglicht, den Einkommensteuersatz durch ihre Entscheidungen festzulegen.
Unter anderem gibt es die Abschaffung des Zuschlags auf die Einkommensteuer, eine Erhöhung der Schwelle für die Anwendung des höheren Einkommensteuersatzes auf 50.400 €, eine Erhöhung des persönlichen Abzugs auf 560 €, eine Erhöhung des grundlegenden persönlichen Abzugs für Angehörige und die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern usw.
Die Einkommensteuersätze liegen derzeit bei 20 % und 30 %, und gemäß dem Regierungsantrag, der vor etwas mehr als einem Monat vorgestellt wurde, kann die Stadt Zagreb, die einen Zuschlag von 18 % hat, einen niedrigeren Einkommensteuersatz von 15 % bis 23,6 % und einen höheren Satz von 25 % bis 35,4 % festlegen.
Gemeinden, die zuvor einen Zuschlag von bis zu 10 % festlegen konnten, werden in der Lage sein, einen niedrigeren Einkommensteuersatz von 15 % bis 22 % und einen höheren Satz von 25 % bis 33 % gemäß dem Regierungsantrag festzulegen.
Für Städte mit bis zu 30.000 Einwohnern, die derzeit einen Zuschlag von bis zu 12 % festlegen können, liegt der neue Bereich zur Festlegung der Einkommensteuer zwischen 15 % und 22,4 % für den niedrigeren Satz und 25 % und 33,6 % für den höheren Satz, während für Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern, die zuvor einen Zuschlag von bis zu 15 % haben konnten, der Bereich von 15 % bis 23 % und 25 % bis 34,5 % reicht.
Bezüglich der Änderungen des Beitragsgesetzes wird eine Senkung der monatlichen Basis zur Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung für die erste Säule für versicherte Personen vorgeschlagen, deren monatliches Gehalt bis zu 1.300 € brutto beträgt.
