Das Ministerium für Landwirtschaft berichtete am Dienstag, dass die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (EK) zur Zuweisung von finanziellen Hilfen an den Agrarsektor angenommen wurde, wobei ein Betrag von 3,37 Millionen Euro für Kroatien vorgesehen ist.
Laut der Erklärung des Ministeriums wurde am Montag, den 10. Juli, auf der EK-Sitzung in Brüssel die Durchführungsverordnung zur Zuweisung von finanziellen Hilfen an den Agrarsektor, der vor spezifischen Schwierigkeiten steht, angenommen.
So reagierte die EK auf die jüngsten Anfragen von 12 EU-Agrarministern bezüglich der Bereitstellung finanzieller Hilfen für jene Mitgliedstaaten, die nicht an die Ukraine grenzen, aber ebenfalls die Folgen der durch die russische Aggression verursachten Krise spüren.
Kroatien, als einer der Unterzeichner dieser Anfrage, unterstützt die Annahme der Verordnung und trägt zu einer ausgewogeneren Lösung zur Unterstützung der Landwirte in allen Mitgliedstaaten bei, erklärte das Ministerium.
Sie weisen darauf hin, dass der für die Republik Kroatien zugewiesene Betrag 3,37 Millionen Euro beträgt, mit der Möglichkeit eines zusätzlichen nationalen Beitrags von bis zu 200 Prozent, den das Ministerium für Landwirtschaft für die Umsetzung der angekündigten Maßnahme aus der Mitteilung zur Unterstützung des Pflanzenbaus sicherstellen wird.
Dies ist eine nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von 10,1 Millionen Euro, gemäß dem ursprünglichen Vorschlag des Ministeriums, der zur Finanzierung der Einheitshilfe pro Hektar für die ersten 30 Hektar Gerste, Weizen, Industrie-Kartoffeln, Kamille und Raps gedacht ist, mit einem geplanten Einheitshilfebetrag von 135 Euro pro Hektar.
