Die Europäische Kommission hat entschieden, dass es sicher ist, persönliche Daten von der Europäischen Union an amerikanische Tech-Giganten wie Facebook und Google zu übertragen, trotz der Proteste vieler Befürworter gegen diese Entscheidung aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Überwachung durch die US-Regierung.
Die Kommission gab bekannt, dass sie ‚eine Entscheidung über die Angemessenheit des EU-US-Datenschutzrahmens angenommen hat‚, und kam zu dem Schluss, dass ‚die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau bieten – vergleichbar mit dem in der Europäischen Union, für persönliche Daten, die im Rahmen des neuen Rahmens von der EU an US-Unternehmen übertragen werden. Basierend auf der neuen Angemessenheitsentscheidung können persönliche Daten sicher von der EU an US-Unternehmen fließen, die am Rahmen teilnehmen, ohne dass zusätzliche Datenschutzmaßnahmen erforderlich sind.‘
Im Mai dieses Jahres wurde der Eigentümer von Facebook, Meta, mit 1,2 Milliarden Euro wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestraft, weil er persönliche Daten in die Vereinigten Staaten übertrug, und ihm wurde befohlen, die Daten von Nutzern aus der Europäischen Union innerhalb von sechs Monaten in den USA nicht mehr zu speichern. Zu diesem Zeitpunkt drohte Meta, sein Geschäft aus der EU zurückzuziehen, und dass Nutzer aus der Union keinen Zugang zu Metas Anwendungen wie Facebook haben würden, was jedoch natürlich nicht geschah.
Rechtliche Herausforderungen
Es wird erwartet, dass das Datenübertragungsabkommen ‚einer rechtlichen Herausforderung durch europäische Datenschutzbefürworter gegenübersteht, die seit langem argumentieren, dass die USA erhebliche Änderungen an ihren Überwachungsgesetzen vornehmen müssen.‘ Datenübertragungen von Europa in die USA wurden in Frage gestellt, als das EU-Gericht 2020 entschied, dass das vorherige Abkommen, das transatlantische Datenflüsse erlaubte, illegal war, weil die USA EU-Bürgern keinen effektiven Weg boten, um die Überwachung ihrer Daten anzufechten.
In einer Erklärung stellte die EK fest, dass der neue Rahmen ‚verbindliche Schutzmaßnahmen enthält, um alle Bedenken zu adressieren, die vom Europäischen Gerichtshof geäußert wurden, einschließlich der Begrenzung des Zugangs von US-Geheimdiensten zu EU-Daten auf das, was notwendig und verhältnismäßig ist, und der Einrichtung eines Datenschutzüberprüfungsgremiums (DPRC), auf das EU-Bürger Zugang haben werden.‘ Das neue Gericht wird ‚in der Lage sein, die Löschung‘ von Daten anzuordnen, die als in Verletzung der neuen Regeln gesammelt befunden wurden.
