Die Möglichkeit, Rentner zu beschäftigen, während sie gleichzeitig eine Rente beziehen, wurde 2014 eingeführt, und im vergangenen Zeitraum hat die Zahl der beschäftigten Rentenempfänger von Jahr zu Jahr zugenommen. Laut Daten des Pensionsversicherungsinstituts sind etwa 30.000 Rentenempfänger auch Arbeitnehmer. Es liegen keine Daten über die Anzahl der Rentenempfänger vor, die unter Verträgen für bestimmte Aufgaben arbeiten, und über diejenigen, die sich für Heimarbeit oder Nebentätigkeiten registriert haben, da sie Einkommen mit diesen rechtlichen Instituten erzielen können, ohne dass dies ein Hindernis für den Bezug einer Rente darstellt.
Drei wesentliche Gründe begünstigen das Interesse der Rentenempfänger, auch nach dem Erwerb des Rentenanspruchs im Arbeitsmarkt zu bleiben: die gestiegene Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere für bestimmte Berufe, niedrige Renten und ein günstiges Alter für den Erwerb des Rentenanspruchs, das eine vorzeitige und Altersrente ermöglicht, in einem Alter, in dem die Person noch keine Veränderungen erlebt hat, die eine Beschäftigung behindern würden. Der Anstieg der Zahl der beschäftigten Rentenempfänger wurde auch durch Änderungen im Gesetz erleichtert, die die Arten von Renten erweitert haben, für die Empfänger während des Rentenbezugs arbeiten dürfen.
Wer ist berechtigt
Empfänger von vorzeitigen, Alters- und Familienrenten, die nach den allgemeinen Rentenregelungen erworben wurden, können bis zur Hälfte der Vollzeitstunden beschäftigt werden und weiterhin ihre Rente ohne Kürzung beziehen. Empfänger von Renten nach besonderen Regelungen (Militär, Polizei, Feuerwehr) können wählen, ob sie in Vollzeit mit halber Rente oder in Teilzeit mit voller Rente arbeiten möchten. Empfänger von Erwerbsminderungsrenten, die vollständig arbeitsunfähig geworden sind, können nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie haben ihre Rente als kroatische Veteranen erworben, aber selbst sie sind auf eine Arbeitszeit von maximal dreieinhalb Stunden pro Tag beschränkt. Empfänger von Erwerbsminderungsrenten, die teilweise arbeitsunfähig geworden sind, können in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, aber in diesem Fall wird ihre Rente durch einen niedrigeren Rentenfaktor bestimmt, was zu einer Kürzung der Rente während der Beschäftigungszeit führt.
Die Möglichkeit der Beschäftigung während des Rentenbezugs wird durch Rentengesetze geregelt, nicht durch arbeitsrechtliche Vorschriften. Wenn Interesse seitens des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers besteht, erlaubt das Arbeitsrecht die Arbeit in jedem Alter. Das Alter von 65 Jahren und 15 Jahren rentenpflichtiger Dienstzeit ist gesetzlich als Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgeschrieben, jedoch nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht anders vereinbaren. Ab dem 1. Januar 2023 wurde das Recht auf Abfindung und das Recht auf eine Kündigungsfrist für die Beendigung des Arbeitsvertrags für einen Arbeitnehmer, der das Alter von 65 Jahren erreicht hat, abgeschafft, sodass Arbeitgeber nicht zusätzlichen Kosten ausgesetzt sind, wenn der Bedarf an der Arbeit eines Rentenempfängers aus geschäftlichen oder persönlichen Gründen entfällt. Darüber hinaus wurden ab dem 1. April 2023 die Vorschriften zur Krankenversicherung geändert, und die Altersgrenze für den Erwerb des Rechts auf Krankengeld auf Kosten des Gesundheitssystems wurde von 65 auf 70 Jahre für versicherte Personen angehoben. Diese rechtlichen Neuerungen haben die Risiken für Arbeitgeber, die Rentner beschäftigen, verringert.
