Die Regierung plant, das Gesetz über die Mindestglobalsteuer für Unternehmen bis zum Ende dieses Jahres zu verabschieden, das die EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines globalen Mindeststeuersatzes für multinationale und große inländische Unternehmen in der EU in das nationale Recht umsetzen würde.
Diese Richtlinie ist Teil der globalen Steuerreform der OECD zur Besteuerung der Gewinne multinationaler Unternehmen. Wie im vorläufigen Bewertungsformular für dieses Gesetz hervorgehoben, das das Finanzministerium zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht hat, wird das vorgeschlagene Gesetz die Muttergesellschaft und alle ihre verbundenen Unternehmen (Tochtergesellschaften und andere) abdecken, jedoch nur, wenn die Muttergesellschaft (letztlich im inländischen oder ausländischen Markt) in zwei der letzten vier Jahre konsolidierte Einnahmen von mehr als 750 Millionen Euro erzielt hat.
Wie das Ministerium erklärt, wird aufgrund dieser Bestimmung dieses neue Gesetz einen außergewöhnlich kleinen Teil der Körperschaftsteuerzahler abdecken und keine Auswirkungen auf Mikro-, kleine und mittelständische Unternehmen haben.
