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Bis zum Ende des Jahres, neues Gesetz über die Mindestglobalsteuer für Unternehmen

<p>Savjetnik 924 - porezna reforma</p>
Savjetnik 924 - porezna reforma / Image by: foto Shutterstock

Die Regierung plant, das Gesetz über die Mindestglobalsteuer für Unternehmen bis zum Ende dieses Jahres zu verabschieden, das die EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines globalen Mindeststeuersatzes für multinationale und große inländische Unternehmen in der EU in das nationale Recht umsetzen würde.

Diese Richtlinie ist Teil der globalen Steuerreform der OECD zur Besteuerung der Gewinne multinationaler Unternehmen. Wie im vorläufigen Bewertungsformular für dieses Gesetz hervorgehoben, das das Finanzministerium zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht hat, wird das vorgeschlagene Gesetz die Muttergesellschaft und alle ihre verbundenen Unternehmen (Tochtergesellschaften und andere) abdecken, jedoch nur, wenn die Muttergesellschaft (letztlich im inländischen oder ausländischen Markt) in zwei der letzten vier Jahre konsolidierte Einnahmen von mehr als 750 Millionen Euro erzielt hat.

Wie das Ministerium erklärt, wird aufgrund dieser Bestimmung dieses neue Gesetz einen außergewöhnlich kleinen Teil der Körperschaftsteuerzahler abdecken und keine Auswirkungen auf Mikro-, kleine und mittelständische Unternehmen haben.

Das Ministerium schlägt im vorläufigen Bewertungsformular vor, dass die optionale und verpflichtende Regelung aus der EU-Richtlinie vollständig übernommen wird und dass eine qualifizierte inländische Ergänzungssteuer, eine Regel zur Gewinnberücksichtigung und eine Regel für unterbesteuerte Gewinne ohne Verzögerung für multinationale und große inländische Gruppen eingeführt werden. Durch die Einführung der qualifizierten inländischen Ergänzungssteuer, so erklären sie, wird sichergestellt, dass die zusätzliche Steuerpflicht auf in Kroatien erzielte Gewinne in Kroatien bleibt oder Einnahmen für den Staatshaushalt generiert.

Es wird auch vorgeschlagen, alle von der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen für staatliche, internationale und gemeinnützige Organisationen, Pensions- und Investmentfonds, die typischerweise von der nationalen Gewinnbesteuerung befreit sind, sowie für das System des internationalen Seetransports zu akzeptieren.

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