Home / Geschäft und Politik / Das Gesetz wird Lobbying erstmals regulieren

Das Gesetz wird Lobbying erstmals regulieren

Die Regierung hat einen Vorschlag für ein Lobbygesetz aus ihrer Sitzung am Donnerstag in das parlamentarische Verfahren eingebracht, das die Lobbying-Aktivitäten in Kroatien erstmals regulieren wird und unter anderem die Einrichtung eines öffentlichen Registers von Lobbyisten bei der Kommission für die Entscheidung über Interessenkonflikte vorsieht.

Wie der Minister für Justiz und Verwaltung Ivan Malenica, betonte, regelt das vorgeschlagene Gesetz Lobbying als legale und legitime Aktivität mit klaren Prinzipien, Rechten, Pflichten und Sanktionen, in Übereinstimmung mit internationalen Standards und Richtlinien, Empfehlungen, die Kroatien im Rechtsstaatlichkeitsbericht erhalten hat, sowie GRECO-Empfehlungen.

Das Lobbygesetz ist Teil der Aktivitäten, die das Ministerium für Justiz und Verwaltung im Rahmen der Strategie zur Korruptionsprävention bis 2030 und des nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans umsetzt, und stellt einen wichtigen Schritt zur Schaffung einer Antikorruptionspolitik und präventiven Maßnahmen dar – erklärte er.

Das vorgeschlagene Gesetz regelt nicht nur die Prinzipien des Lobbyings, sondern definiert auch, wer Lobbyist sein kann, sowie den Nutzer des Lobbyings und die lobbierten Personen. Das Gesetz legt auch fest, was nicht als Lobbying gilt, bemerkte Malenica.

Die Einführung eines Registers von Lobbyisten ist ebenfalls geplant, das von der Kommission für die Entscheidung über Interessenkonflikte geführt wird, wodurch, so der Minister, die Rolle dieser Kommission als unabhängiges Antikorruptionsorgan weiter gestärkt wird.

– Jeder, der sich mit Lobbying beschäftigen möchte, muss sich registrieren, unabhängig davon, ob er dafür eine Vergütung erhält oder nicht – betonte Malenica.

Das Register wird öffentlich sein, und Daten für Personen, die sich mit Lobbying beschäftigen, werden zwei Jahre lang öffentlich zugänglich sein, und für juristische Personen fünf Jahre nach der Löschung aus dem Register. Darüber hinaus müssen Lobbyisten der Kommission einen Jahresbericht über ihre Arbeit, das heißt, das Lobbying, vorlegen.

Das vorgeschlagene Gesetz behandelt auch Fragen von Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz, und die Kommission wird in der Lage sein, Maßnahmen zu ergreifen, die ein Verbot des Lobbyings für einen bestimmten Zeitraum, Geldstrafen sowie die Löschung aus dem Register der Lobbyisten umfassen, erklärte Malenica.

Beispielsweise werden, wie im vorgeschlagenen Gesetz angegeben, Geldstrafen für Personen, die lobbyieren und nicht registriert sind, zwischen 500 und 5.000 Euro liegen, und für juristische Personen zwischen 2.000 und 20.000 Euro.

Markiert: