Die neue CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) etabliert erstmals in der Geschichte eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für über fünfzigtausend Unternehmen in der EU und zusätzlich zehntausend außerhalb der Union gemäß strengen ESRS-Standards. Kroatien muss diese Regelung bis Juli 2024 in das Rechnungslegungsgesetz, das Prüfungsgesetz und das Kapitalmarkgesetz einarbeiten.
Ein lange erwarteter regulatorischer Sturm kommt – sowohl für Unternehmen als auch für den Finanzsektor. Obwohl der neue regulatorische Rahmen einschüchternd erscheint und viele Pessimisten ihn lediglich als eine administrative Belastung betrachten, die unnötig Ressourcen abzieht, gibt es eine alternative Perspektive. Die neue Regulierung ist auch eine gute Gelegenheit zur Prozessverbesserung, besseren Marktpositionierung und zur Erreichung beeindruckender finanzieller Kennzahlen.
In einer veränderten Welt mit begrenzten Ressourcen, in der Gewinne und unendliches Wachstum lange das Alpha und Omega von Geschäftsentscheidungen waren, ist das alte Geschäft als gewohnt nicht mehr nachhaltig. Klima- und soziale Veränderungen wirken sich zunehmend negativ auf das Leben vieler Menschen und Unternehmen aus, von Dürre, Überschwemmungen, Verlust von Wasserressourcen und fruchtbarem Boden, geringeren Erträgen bis hin zu nachfolgenden Bevölkerungsmigrationen, sodass das Management physischer und akuter Risiken sowie klarer Übergangspläne ein integraler Bestandteil der Geschäftsstrategien sowohl für Unternehmen als auch für Banken und die gesamte Finanzindustrie werden muss.
Der Realität ins Auge sehen
Banken und Investoren stehen vor einer schwierigen, aber notwendigen Entscheidung, dass sie sich von Sektoren trennen müssen, die nicht nur Risiken für die Umwelt, sondern auch für die langfristige wirtschaftliche Stabilität darstellen. Solche Veränderungen werden jedoch aufgrund der für den Übergang erforderlichen Zeit und der vielen Interessen, die eine starke Exposition und Rentabilität dieser Sektoren für die Finanzindustrie beinhalten, nicht einfach oder schnell sein.
Für Unternehmen bedeutet dies, sich einer neuen Realität zu stellen, dass die bisherige Art der Leistungsbewertung und der Erhalt von Ratings von Banken auf Basis finanzieller Indikatoren (z.B. EBITDA, Rentabilität, Schulden und Liquidität) nicht mehr ausreichen wird, da ESG-Risiken ein integraler Bestandteil der Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit werden und zunehmend Gewicht tragen, was es ihnen erschwert, Zugang zu Finanzierungen, Kapital und E-Fonds zu erhalten, wenn sie ihr Geschäft nicht an die neuen Gegebenheiten anpassen. Aufgrund der zunehmend wichtigen Rolle der Banken bei der Förderung von Nachhaltigkeit und der Umleitung finanzieller Ströme ist dieser Wandel nicht nur vorübergehend. Es ist eine strategische Entscheidung, die tiefgreifende Auswirkungen auf den zukünftigen Erfolg und die Stabilität von Unternehmen hat.
Trotz aller Herausforderungen eröffnen sich neue Chancen für Unternehmen. Durch die Transformation von Geschäftsmodellen, die Schaffung innovativer grüner Produkte und Dienstleistungen sowie die Stärkung der Interaktion mit den Stakeholdern können sie sich in dieser Netto-Null-Welt besser positionieren.
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Der Erfolg dieser Veränderungen kann nicht allein vom Willen einzelner Unternehmen abhängen. Eine Synergie verschiedener Stakeholder ist notwendig – der Staat, der Finanzsektor und natürlich die Unternehmen selbst. Deshalb wurde auf EU-Ebene ein strenges regulatorisches ESG-Rahmenwerk etabliert. Diese Initiative gewährleistet synchronisierte Maßnahmen, Transparenz, Messbarkeit, Vergleichbarkeit und Digitalisierung von Daten über nachhaltige Praktiken und legt somit die Grundlagen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Ökosystem für alle Stakeholder.
Warum Regulierung notwendig ist
Jahrelang war die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) oft ein Spiegel oberflächlicher, gut gestalteter PR-Geschichten, die weit von den tatsächlichen Praktiken und den erheblichen Anstrengungen der Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit entfernt waren. Anstatt sich auf materielle und zentrale Themen zu konzentrieren, hoben viele Unternehmen Erfolge genau in den Bereichen hervor, in denen sie bereits erfolgreich waren, und schufen so eine Illusion, die das wahre Bild ihrer Aktivitäten nicht vollständig widerspiegelte. Die Folge dieser selektiven Berichterstattung, die sich auf positive Elemente konzentrierte, war oft nicht nur eine verzerrte öffentliche Wahrnehmung, sondern auch unrealistisch hohe ESG-Ratings, die wiederum das Vertrauen in das Konzept ESG untergruben.
Genau aus diesem Grund hat die EU eine neue Richtlinie, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), verabschiedet, die die NFRD ersetzt und erstmals in der Geschichte die Nachhaltigkeitsberichterstattung für über fünfzigtausend Unternehmen in der EU vorschreibt, die über 75 % des Umsatzes aller Unternehmen in der EU generieren, sowie für zusätzlich zehntausend außerhalb der Union gemäß strengen ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards). Kroatien muss diese Regelung bis Juli 2024 in das Rechnungslegungsgesetz, das Prüfungsgesetz und das Kapitalmarkgesetz einarbeiten. Angesichts des Wahljahres kann erwartet werden, dass sie sogar noch früher in die lokale Gesetzgebung eingeführt wird.
Neue Berichtsvorschriften
Neben der gesetzlichen Definition müssen Unternehmen gemäß strengen ESRS-Standards berichten, was bedeutet, dass die Struktur des Nachhaltigkeitsberichts streng vorgeschrieben ist und definiert ist, welche Informationen aus allen drei Bereichen (E, S, G) berichtet werden müssen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist nicht mehr separat, sondern wird ein integraler Bestandteil des Lageberichts und muss gleichzeitig mit der Einreichung der Finanzberichte eingereicht werden. Die dafür verantwortlichen Vertreter werden ihn in einem digitalen Format XBRL (maschinenlesbares Format) an die zentrale europäische Datenbank (EMAS) übermitteln. Alle im Bericht angegebenen Informationen müssen überprüfbar und nachweisbar sein, und eine wichtige Änderung besteht darin, dass der Bericht von einem Wirtschaftsprüfer oder einer autorisierten dritten Partei geprüft werden muss.
Die Anwendung für Unternehmen, die unter die NFRD fallen (solche mit mehr als fünfhundert Mitarbeitern und von öffentlichem Interesse), beginnt für das Geschäftsjahr 2024 (etwa zehntausend Unternehmen in der EU und etwa sechzig in Kroatien), und ab 2025 wird die Schwelle auf Unternehmen gesenkt, die zwei von drei Kriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeiter und/oder 20 Millionen Euro an Vermögenswerten und/oder 40 Millionen Euro Umsatz). Das bedeutet, dass der Umfang der Unternehmen schrittweise auf mehr als fünfzigtausend in der Europäischen Union oder schätzungsweise vierhundert in Kroatien erweitert wird. Für diese Unternehmen wird die Anpassung an die verpflichtende Berichterstattung die größte Herausforderung sein, da sie noch nie mit solch erheblichen regulatorischen Anforderungen konfrontiert waren.
