Die jüngste Entscheidung des Höchsten Verwaltungsgerichts (VUS), die Entscheidung der Kroatischen Wälder (HŠ) zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Viehzüchter, die Waldflächen zur Weidehaltung ihrer Rinder nutzen, aufzuheben, zeigt, wie jemand mit einem Federstrich sich das Recht gibt, andere zu bestrafen, von denen er glaubt, dass sie Fehler gemacht haben. Ich werde nicht darauf eingehen, ob die Viehzüchter Waldflächen rechtswidrig genutzt haben, aber wenn sie es getan haben, hätte dies vor Gericht geklärt werden müssen, nicht dass HŠ die Rolle des Gerichts übernimmt.
Das Problem ist, dass HŠ mit dieser Entscheidung für die Nutzung von Waldflächen rückwirkend für mehrere Jahre (je nachdem, wann die Viehzüchter mit der Weidehaltung begonnen haben) eintreiben möchte, was völlig legitim ist, aber die Frage ist, auf welche Weise dies geschieht. Wie im Urteil des VUS festgestellt, haben die Antragsteller (Viehzüchter) eine Bewertung beantragt, ob diese Entscheidung mit dem Waldgesetz, der Verordnung über die Pacht von Waldflächen im Eigentum der Republik Kroatien und dem Regelwerk über die Aufzeichnung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und anderer relevanter untergeordneter Gesetzgebung übereinstimmt. Sie glauben, dass das Waldgesetz (Artikel 59) vorschreibt, dass staatliche Waldflächen, die von einem öffentlichen Waldbewirtschafter (Kroatische Wälder) verwaltet werden und die nicht für einen bestimmten Zweck bestimmt sind, verpachtet werden können. Absatz 8 dieses Artikels legt fest, dass die Kriterien für die Pacht von Waldflächen, die erforderlichen Unterlagen für einen öffentlichen Aufruf, die Dauer der Pacht und die Kriterien für die Beendigung des Pachtvertrags durch die Regierungsverordnung festgelegt werden, was auch geschehen ist.
Die Erklärung als Grundlage für die Entscheidung
Artikel 4, Absatz 5 der Verordnung legt fest, dass Waldflächen nur an eine im Landwirtschaftsregister eingetragene Person, die Eigentümer oder Besitzer von Vieh ist, verpachtet oder kurzfristig verpachtet werden können. Auf Grundlage dieser Verordnung traf HŠ die Entscheidung, Zwangsvollstreckungsverfahren auf Grundlage der Nutzung von Waldflächen, die im ARKOD-System erfasst sind, ohne eine gültige rechtliche Grundlage einzuleiten. Und das für den gesamten Zeitraum der Nutzung dieses Landes, vorherige rechtswidrige Aneignung und andere rechtswidrige Handlungen.
Die Viehzüchter hingegen glauben, dass HŠ nicht befugt ist, eine Entscheidung zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren zu treffen, noch Zwangsvollstreckungsverfahren durchzuführen, die voraussetzen, zu bestimmen, wer die Waldflächen ohne rechtliche Grundlage genutzt hat, in welchem Zeitraum, wer dieses Land rechtswidrig angeeignet hat und andere rechtswidrige Handlungen begangen hat.
Ihnen zufolge hat HŠ keine rechtliche Grundlage für eine solche Entscheidung, noch ist es ihnen klar, auf welcher Grundlage dieses Staatsunternehmen ihre rückwirkende Verpflichtung bestimmt hat, und verhält sich wie ein öffentlich-rechtliches Organ. Dies wurde nicht einmal durch die Regierungsverordnung ermöglicht. Der VUS stellte fest, dass die genannte Entscheidung auf Artikel 21 des Dokuments mit dem Titel ‚Erklärung zur Organisation der Kroatischen Wälder GmbH‘ basiert. Diese ‚Erklärung‘ bezieht sich auf Artikel 4, Absatz 5 der Verordnung über die Pacht von Waldflächen im Eigentum der Republik Kroatien.
