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Bis zu 120 Millionen Euro für die Mitfinanzierung der energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern

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Der Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz hat auf seiner Website die Bedingungen und Kriterien für die Mitfinanzierung der energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern bekannt gegeben, und im Jahr 2024 stehen den Bürgern bis zu 120 Millionen Euro zur Verfügung, der größte Betrag, den der Staat bisher für diesen Zweck bereitgestellt hat.

Die Einreichung der Anträge beginnt am Tag der Bekanntgabe des öffentlichen Aufrufs zur energetischen Sanierung von Einfamilienhäusern und spätestens bis Ende Februar 2024. Die Bürger werden ihre Anträge elektronisch über das NIAS-System einreichen, und ein Link zu dem elektronischen Dienst sowie Benutzeranleitungen mit allen relevanten Antragsformularen werden im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung stehen, so der Fonds.

Eigentümer und Miteigentümer, deren Häuser bis zu 600 Quadratmeter oder bis zu drei Wohneinheiten haben und mehr als 50 Prozent der Fläche für Wohnzwecke vorgesehen ist, können sich bewerben. Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz in diesem Haus haben, das Eigentum ordnungsgemäß nachweisen und nachweisen, dass die Immobilie vollständig legal ist.

Wenn das Haus durch ein Erdbeben beschädigt wurde, ist es möglich, 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zu erhalten, während Bürger, deren Häuser nicht durch das Erdbeben beschädigt wurden, mit 60 Prozent Mitfinanzierung rechnen können. Je nach Prozentsatz der Beteiligung und den Maßnahmen, die während der energetischen Sanierung angewendet werden, beträgt der maximale Förderbetrag 62.120 Euro pro Antrag.

Der Fonds erklärt, dass bei der Festlegung der Höhe der Fördermittel die aktuellen Marktpreise für Baumaterialien, Dienstleistungen und Ausrüstungen, die für Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen erforderlich sind, berücksichtigt wurden, alles mit dem Ziel, die energetische Sanierung für die Bürger finanziell akzeptabel zu machen.

Nicht rückzahlbare Mittel für die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, Austausch von Fenstern

Eigentümer von Einfamilienhäusern können nicht rückzahlbare Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle erhalten, zu denen eine bessere Wärmedämmung der Außenwände und Dächer sowie der Austausch von Außenfenstern gehört. Darüber hinaus können Mittel für die Installation von Wärmepumpen, solarthermischen Kollektoren und Pelletheizungen beantragt werden.

Bezüglich der Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch wird der Fonds diese mit 50 Prozent der Mittel mitfinanzieren, wie in früheren öffentlichen Aufrufen. Bürger, die sich entscheiden, eine Solaranlage zu installieren und ein Elektrofahrzeug besitzen oder beabsichtigen zu kaufen, werden sicherlich die Möglichkeit der Beantragung von Mitteln für eine Ladestation zu Hause interessant finden, betont der Fonds.

Einfamilienhäuser, deren energetische Sanierung gefördert wird, müssen, außer in Fällen, in denen nur die Mitfinanzierung der Photovoltaikanlage beantragt wird, energetisch zertifiziert sein.

Um die Bürger besser über die Bedingungen des öffentlichen Aufrufs zu informieren und alle ihre Fragen zu beantworten, wird der Fonds informative und bildende Workshops abhalten, und alle Präsentationen und Materialien werden auf seiner Website veröffentlicht.

Sie betonen, dass das Ziel dieses Programms, das der Fonds in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen sowie dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung umsetzt, darin besteht, die Anwendung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Einfamilienhäusern weiter zu fördern.

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