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HOK: Höhere Kassenobergrenzen

Die Kroatische Handels- und Handwerkskammer berichtete am Freitag, dass ihr Vorschlag zur Erhöhung der Kassenobergrenzen für Mikroeinheiten und Handwerker angenommen wurde, was ihrer Meinung nach die Geschäftstätigkeit erleichtern wird.

HOK erklärt in einer Pressemitteilung, dass die Verordnung über Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die Fiskalisierung bei Bargeschäften im Amtsblatt veröffentlicht wurde, die die Kassenobergrenzen ab dem 3. Januar dieses Jahres erhöht hat – für Mikroeinheiten und Einzelpersonen von zuvor 1.327,23 € auf 2.000 €; für kleine Einheiten von 6.636,14 € auf 7.000 €; für mittlere Einheiten von 10.617,82 € auf 12.000 €; und für Einheiten, die die Kriterien für kleine Unternehmen überschreiten, von 13.272,28 € auf 15.000 €.

– Wir haben wiederholt eine Erhöhung dieser Grenzen gefordert, um die Geschäftstätigkeit der Handwerker und anderer Unternehmer zu erleichtern, und wir danken dem Finanzministerium für die Annahme des Vorschlags und die signifikante Erhöhung der Grenzen speziell für Mikroeinheiten und Handwerker – betonte der Präsident von HOK Dalibor Kratohvil.

Die höhere Grenze, wie von HOK angemerkt, ist besonders bedeutend für alle Handwerker oder Unternehmer, die durch mehrere Geschäftsräume tätig sind, da die Kassenobergrenze für alle von ihnen kollektiv gilt, mit Ausnahme von großen Einheiten, bei denen der Kassenobergrenzenbetrag für jeden Geschäftsräume gilt.

– Es ist sicherlich wichtig zu beachten, dass der Betrag der Trinkgelder, gemäß den seit dem 1. Januar dieses Jahres geltenden Regeln, nicht zur Kassenobergrenze zählt, sondern ebenfalls auf das Geschäftskonto eingezahlt werden muss, es sei denn, das Trinkgeld wird bar gezahlt, für das die erforderliche Dokumentation bereitgestellt werden muss – sagte die Präsidentin der Buchhaltungsabteilung von HOK, Đurđica Mostarčić, die die gesetzliche Änderung der Kassenobergrenzen initiiert hat.

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