Unternehmen und andere Unternehmer, die der Körperschaftssteuer unterliegen und deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, sind verpflichtet, Finanzberichte für 2023 in Euro als offizielle Währung der Republik Kroatien zu erstellen. Für statistische Zwecke müssen die Berichte für 2023 bis spätestens 30. April 2024 bei der Finanzagentur im Register der Jahresfinanzberichte eingereicht werden, wobei der obligatorische Datensatz die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und zusätzliche Daten umfasst.
Diese Verpflichtung gilt für alle Körperschaftssteuerpflichtigen, unabhängig davon, ob ihr Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder davon abweicht. Für die Berichterstattung an Versammlungen und andere Organe der Unternehmer sowie für die öffentliche Bekanntmachung sind die Fristen für die Erstellung von Finanzberichten für Unternehmer, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, etwas länger, bis zum 1. Juli 2024 (der 30. Juni 2024 ist ein Sonntag, daher wird die Frist auf den 1. Juli 2024 verschoben).
Unterschiedliches Geschäftsjahr
Unternehmer, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, werden ihre Finanzberichte für 2023 nicht nur für statistische Zwecke, sondern auch für alle Berichte für ihre Organe und für die öffentliche Bekanntmachung zum ersten Mal in Euro erstellen, wobei auch die vergleichenden Daten für das Vorjahr, 2022, in Euro präsentiert werden müssen. Die Finanzberichte für 2022 wurden in Kunas erstellt, und jetzt müssen sie zur Präsentation der vergleichenden Daten in Euro umgerechnet werden. Geschäftseinheiten, deren Steuerjahr vom Kalenderjahr abweicht, z.B. diejenigen, deren Steuerjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni läuft und deren letzter Berichtszeitraum 2023 war, haben bereits vergleichende Daten für Vorjahre in Euro und Cent in ihren Berichten präsentiert.
Natürlich sollten alle Unternehmer vorbereitende Arbeiten im Zusammenhang mit dem Übergang zur neuen offiziellen Währung in ihren Geschäftsbüchern ab dem 1. Januar 2023 durchgeführt haben und alle Positionen in Euro präsentieren, wobei der vorgeschriebene Umrechnungskurs (1 Euro = 7,53450 Kunas) anzuwenden ist. Unterschiede, die aus der Umrechnung von Kunas in Euro entstehen, sollten ab dem 1. Januar 2023 zugunsten der Einnahmen oder als Aufwand erfasst worden sein. Einnahmen, die auf dieser Grundlage erzielt werden, sind steuerpflichtige Einnahmen, die nicht von der Steuerbasis ausgeschlossen sind, aber erfasste Aufwendungen gelten ebenfalls als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben.
HSFI-Pflichtige
In den Finanzberichten für 2023 werden die Daten für das laufende und das Vorjahr in Euro und Cent präsentiert, auf zwei Dezimalstellen gerundet, wobei die Präsentationsmethode davon abhängt, ob die wirtschaftliche Einheit die Kroatischen Rechnungslegungsstandards (HSFI) anwendet oder den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) unterliegt.
