Neben Gehaltserhöhungen im öffentlichen und privaten Sektor hat das neue Jahr Änderungen für die Einkommen von Studenten gebracht. Ab dem 1. Januar ist der Mindestlohn, den Arbeitgeber für studentische Arbeiten anbieten müssen, von 4,38 Euro auf 5,25 Euro gestiegen.
Zusätzlich wird die Steuergrenze für Studenten, also der maximale Betrag, den Studenten aus studentischer Arbeit in einem Jahr verdienen können, während sie weiterhin eine Steuerentlastung für Eltern darstellen, nun 3360 Euro, im Vergleich zu den vorherigen 3185,38 Euro. Auf der anderen Seite hat sich die steuerfreie Grenze für Studenten, die keine Steuerentlastung für Eltern mehr darstellen, von 9556,18 auf 10.080 Euro erhöht.
In der Studenten- und Wissenschaftswelt wurden neue digitale E-Diplome eingeführt, um Diplomfälschungen zu verhindern. So werden neue Diplome sowie solche, die in den letzten vierzig Jahren ausgestellt wurden, ab diesem Jahr in einem digitalen nationalen Diplomregister gespeichert. Studenten erhalten ihre Zertifikate ebenfalls in elektronischer Form. In ähnlicher Weise wird das E-Universitätsprojekt im neuen Jahr fortgesetzt.
Was die Finanzierung von Bildungseinrichtungen, insbesondere Fakultäten und Instituten, betrifft, wird ab Beginn dieses Jahres die Finanzierung aus dem Budget ausschließlich auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse im Bereich der Leistungen und Kooperationen verfügbar sein. Wie das Portal Studentski.hr berichtet, wird es in diesem Jahr jedoch eine Erhöhung der Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten an Universitäten geben, und eine neue Regelung zur studentischen Ernährung wurde ebenfalls angekündigt.
